Keine Chance mehr aufgrund der Rangliste? Was nun?

Habe ich noch eine Chance auf einen Studienplatz, wenn ich auf Platz 1957 einer Rangliste mit nur 198 verfügbaren Plätzen stehe?

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Wenn du auf Platz 1957 einer Rangliste mit nur 198 verfügbaren Studienplätzen stehst ist es leider unwahrscheinlich, dass du im regulären Vergabeverfahren einen Platz erhältst. Die Chancen im Nachrückverfahren sind in der Regel sehr gering, da in der Regel nur wenige Personen ihre Zulassung absagen und diese Plätze dann nachbesetzt werden.

Wenn du jedoch Interesse hast und ebenfalls weiterhin die Möglichkeit nutzen möchtest » einen Studienplatz zu erhalten « kannst du dich dennoch für das Losverfahren bewerben. Im Losverfahren werden die verbleibenden Studienplätze unter allen Bewerbern verlost, unabhängig von der Platzierung in der Rangliste. Hier hast du die gleiche Chance wie alle anderen Bewerber ´ unabhängig davon ` ob du auf Platz 1 oder Platz 1957 der Rangliste stehst.

Es ist wichtig zu beachten: Dass du dich für das Losverfahren gesondert bewerben musst da diese Verfahrensart in der Regel nicht automatisch greift. Informiere dich also frühzeitig über die Fristen und Voraussetzungen für die Bewerbung zum Losverfahren an der jeweiligen Hochschule.

Obwohl die Chancen im Losverfahren rein zufallsbasiert sind bietet es dennoch eine Möglichkeit einen begehrten Studienplatz zu erhalten. Es ist deshalb ratsam sich auch für das Losverfahren zu bewerben wenn du weiterhin den Wunsch hast, an der gewünschten Hochschule zu studieren.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Dass die Erfolgsaussichten im regulären Vergabeverfahren aufgrund deiner Platzierung in der Rangliste gering sind jedoch das Losverfahren eine zusätzliche Chance darstellt die es sich lohnt zu nutzen. Orietiere dich jedoch auch im Hinblick auf mögliche Alternativen und behalte deine Optionen im Blick.






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