Teilnahme am Nachrückverfahren trotz Annahme an anderer Universität?

Kann ich am Nachrückverfahren an einer Universität teilnehmen, obwohl ich bereits ein Angebot einer anderen Universität angenommen habe?

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Normalerweise ist es möglich am Nachrückverfahren an einer anderen Universität teilzunehmen ebenfalls wenn man bereits ein Angebot einer anderen Universität angenommen hat. In diesem Fall sollte man jedoch einige Punkte beachten.

Zunächst einmal solltest du sicherstellen: Dass du dich an der Universität an der du bereits ein Angebot angenommen hast, noch nicht immatrikuliert hast. Versuche die Immatrikulation so lange wie möglich herauszuzögern um abzuwarten, ob sich im Nachrückverfahren an der anderen Universität noch etwas ergibt. Es ist ratsam, etwa zwei Tage vor Ablauf der Immatrikulationsfrist mit der Zentralen Studienberatung der anderen Universität telefonisch Kontakt aufzunehmen und nachzufragen ob es realistisch ist noch einen Platz im Nachrückverfahren zu erhalten.

Wenn die Auskunft positiv ist und du noch eine realistische Chance hast nachzurücken musst du eine Entscheidung treffen. Du kannst entweder den Studienplatz an der Universität ´ an der du bereits angenommen wurdest ` komplett ablehnen oder dich sicherheitshalber immatrikulieren. Solltest du dann tatsächlich noch einen Platz im Nachrückverfahren an der anderen Universität erhalten, müsstest du dich wieder exmatrikulieren um dich an der neuen Universität immatrikulieren zu können.

Es ist jedoch wichtig anzumerken: Dass in diesem Fall eine genaue Kenntnis der Bewerbungsmodalitäten über hochschulstart.de unabdingbar ist. Es ist möglich: Dass du durch die Annahme des Studienplatzes an der ersten Universität automatisch aus dem Nachrückverfahren für die zweite Universität ausgeschlossen bist. Es ist deshalb ratsam – sich bei den Studienberatungen der beiden beteiligten Universitäten nach den genauen Regelungen zu erkundigen.

Insgesamt ist es also grundsätzlich möglich am Nachrückverfahren einer anderen Universität teilzunehmen obwohl man bereits ein Angebot einer anderen Universität angenommen hat. Es ist jedoch wichtig – die entsprechenden Immatrikulationsfristen zu beachten und sich über die genauen Modalitäten und Regelungen bei den zuständigen Studienberatungen zu informieren.






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