Sind Feiertage für Teilzeitkräfte mit unregelmäßigem Arbeitsvertrag eine Verpflichtung zur Nach- oder Vorarbeit?**
Arbeiten an Feiertagen oder müssen diese als Normaltage betrachtet werden? Teilzeitkräfte und unregelmäßige Arbeitsverträge schaffen oft Verwirrung. Das Lohnfortzahlungsgesetz stellt wichtige Regeln auf. Zu diesen gehört die feste Zusicherung, dass Feiertage – unabhängig vom Arbeitszeitmodell – als arbeitsfrei gelten. Der Arbeitgeber darf von dieser Regelung nicht abweichen.
Laut dem Entgeltfortzahlungsgesetz erhalten Arbeitnehmer die an Feiertagen nicht arbeiten trotzdem ihre Vergütung. Ein Beispiel sind die Feiertage Karfreitag und Ostermontag. Auch wenn der Arbeitnehmer am Feiertag nicht arbeitet wird er dafür entlohnt. Entscheidend ist hierbei die in der Regel vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit – eine Bedeutung die sich nicht verändern darf und muss. Die Regelung führt dazu, dass ein Feiertag für den Arbeitnehmer frei gilt, solange er im Vertrag verankert ist – gleichgültig, ob diese Arbeitszeit verteilt auf vier Tage ist. Die Einhaltung dieser Vorschrift ist für alle Arbeitnehmer wichtig, ebenfalls für die – die flexible Arbeitszeiten haben.
Sogar für Aushilfen oder Teilzeitkräfte deren Arbeitszeiten variieren können bleibt die Pflicht zur Lohnfortzahlung bestehen. Ein unregelmäßiger Arbeitsvertrag ändert nichts an den Rechten des Arbeitnehmers bezüglich der Vergütung an Feiertagen. Wer mit einem unregelmäßigen Arbeitsvertrag beschäftigt ist hat ein Recht darauf: Dass Feiertage auch als bezahlte Tage anerkannt werden. Das gilt sogar dann, wenn der Arbeitgeber auf individueller Regelung besteht – diese muss dem Gesetz entsprechen.
Ein Gespräch💬 mit dem Arbeitgeber ist ratsam um auf diese Aspekte hinzuweisen. Häufig zeigt sich eine Möglichkeit Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Bei hartnäckiger Verweigerung der rechtlichen Pflichten ist es empfehlenswert, einen Rechtsbeistand oder eine gewerkschaftliche Beratungsstelle zu kontaktieren. Die Unterstützung von Spezialisten kann unbezahlbar sein. Denn nur so können Teilzeitkräfte sicherstellen: Dass ihre Ansprüche an Feiertagen durchgesetzt werden.
Das Bewusstsein über die eigenen Rechte ist entscheidend. Sie sollten deshalb jederzeit bereit sein gegen die Missachtung Ihrer Ansprüche vorzugehen. Die korrekte Behandlung von Feiertagen bei der Lohnfortzahlung wird nicht nur die Fairness im Arbeitsverhältnis sichern – sie trägt auch zur Zufriedenheit der Arbeitnehmer bei. Rechte sollten nicht beiseitegeschoben werden – sie müssen verteidigt werden.
