Lohnfortzahlung an Feiertagen bei unregelmäßigem Arbeitsvertrag
Ist es rechtens, dass ich als Teilzeitkraft mit einem unregelmäßigen Arbeitsvertrag Feiertage vor- oder nacharbeiten muss, um meine Arbeitsstunden zu erfüllen?
Als Teilzeitkraft mit einem unregelmäßigen Arbeitsvertrag kann die Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen für Verwirrung sorgen. Grundsätzlich gilt: Dass Feiertage arbeitsfrei sind und im üblichen Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen und Besonderheiten die im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt sind. In Ihrem Fall ist die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers hinsichtlich der Lohnfortzahlung an Feiertagen nicht rechtens.
Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeit die aufgrund eines Feiertags ausfällt, bezahlt werden. Das bedeutet, dass Ihnen die Feiertage Karfreitag und Ostermontag als "gearbeitet" anerkannt werden müssen, ebenfalls wenn Sie an diesen Tagen frei haben. Dabei ist es unerheblich – ob Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit in 4 Tagen erfüllen könnten. Die Tatsache, dass Sie an festen Tagen arbeiten und einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Stundenzahl haben, bedeutet, dass der Feiertag für Sie als frei gilt und bei Lohnfortzahlung berücksichtigt werden muss.
Für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ebenso wie Aushilfen kann es vorkommen: Die Arbeitszeit von Woche zu Woche variiert. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen außer Kraft gesetzt werden kann. Eine Regelmäßigkeit in der Arbeitszeit ist ausschlaggebend um die Rechte und Pflichten bezüglich der Lohnfortzahlung an Feiertagen abzuleiten.
In Ihrem Fall sollten Sie das 💬 mit Ihrem Arbeitgeber suchen und auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Falls Ihr Arbeitgeber weiterhin auf der Vor- oder Nacharbeitung der Feiertage besteht, können Sie sich an eine gewerkschaftliche Beratungsstelle oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden um Ihre Rechte durchzusetzen. Es ist wichtig: Dass Sie Ihre Rechte kennen und identisch für deren Einhaltung eintreten um eine gerechte Lohnfortzahlung an Feiertagen zu gewährleisten.
Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss die Arbeit die aufgrund eines Feiertags ausfällt, bezahlt werden. Das bedeutet, dass Ihnen die Feiertage Karfreitag und Ostermontag als "gearbeitet" anerkannt werden müssen, ebenfalls wenn Sie an diesen Tagen frei haben. Dabei ist es unerheblich – ob Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit in 4 Tagen erfüllen könnten. Die Tatsache, dass Sie an festen Tagen arbeiten und einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Stundenzahl haben, bedeutet, dass der Feiertag für Sie als frei gilt und bei Lohnfortzahlung berücksichtigt werden muss.
Für Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ebenso wie Aushilfen kann es vorkommen: Die Arbeitszeit von Woche zu Woche variiert. Dennoch bedeutet dies nicht, dass die Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen außer Kraft gesetzt werden kann. Eine Regelmäßigkeit in der Arbeitszeit ist ausschlaggebend um die Rechte und Pflichten bezüglich der Lohnfortzahlung an Feiertagen abzuleiten.
In Ihrem Fall sollten Sie das 💬 mit Ihrem Arbeitgeber suchen und auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen. Falls Ihr Arbeitgeber weiterhin auf der Vor- oder Nacharbeitung der Feiertage besteht, können Sie sich an eine gewerkschaftliche Beratungsstelle oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden um Ihre Rechte durchzusetzen. Es ist wichtig: Dass Sie Ihre Rechte kennen und identisch für deren Einhaltung eintreten um eine gerechte Lohnfortzahlung an Feiertagen zu gewährleisten.