Lohnfortzahlung an Feiertagen bei unregelmäßigem Arbeitsvertrag
Ist es rechtens, dass ich als Teilzeitkraft mit einem unregelmäßigen Arbeitsvertrag Feiertage vor- oder nacharbeiten muss, um meine Arbeitsstunden zu erfüllen? Als Teilzeitkraft mit einem unregelmäßigen Arbeitsvertrag kann die Regelung zur Lohnfortzahlung an Feiertagen für Verwirrung sorgen. Grundsätzlich gilt, dass Feiertage arbeitsfrei sind und im üblichen Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet werden.