Wohngeld beantragen als Mitmieter

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Kann meine Freundin als Mitmieterin Wohngeld beantragen ebenfalls wenn ich als Hauptmieter ein höheres Einkommen habe? Diese Frage erfordert eine tiefere Exploration der geltenden Vorschriften. Wohngeld ist ein staatliches Hilfeangebot. Es sichert ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen. Wohngeld wird unabhängig vom Einkommen des Antragstellers gewährt. Daher könnte es eine wertvolle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte darstellen.


In einem Mieter-Duo, ebenso wie es in eurem Fall vorliegt gibt es spezielle Umstände die welche Wohngeldberechtigung betreffen. Relevant ist zunächst dein Einkommen als Hauptmieter. Mit einem monatlichen Nettoverdienst von etwa 1800 Euro 💶 wird die Beantragung von Wohngeld nicht einfach. Diese Einkommensgrenzen sind relativ ebendies festgelegt. Auf der anderen Seite steht das Einkommen deiner Freundin die während ihrer Ausbildung rund 550 Euro monatlich verdient. Dies erscheint auf den ersten Blick als niedrig.


Dennoch gibt es einige wichtige Voraussetzungen zu lesen. Kann deine Freundin einen eigenen Mietvertrag besitzen? Das könnte eine grundlegende Rolle spielen. Sollte dies der Fall sein – könnte sie allein Wohngeld beantragen. Eine Bedingung bleibt: Nachweis des Mindesteinkommens was sie nicht erreicht. Ein Beispiel dafür wäre ihre Erstausbildung die eine besondere Berücksichtigung rechtfertigt.


Außerdem ist wichtig – Wohngeld wird nicht gewährt, wenn bereits andere staatliche Unterstützung wie BAföG oder BAB bezieht wird. Diese Tatsache könnte dem Anspruch auf Wohngeld schaden. Zusammenziehen als Paar könnte die Situation auch verändern. Es könnte die Berechtigung zur eigenständigen Beantragung beeinflussen.


Eine alternative Lösung Wohngeld zu erhalten wäre die Trennung der Mietverträge. Wenn jeder von euch einen eigenen Mietvertrag nachweisen kann, könnte dies theoretisch funktionieren. Dieses Vorgehen bringt jedoch zahlreiche rechtliche und auch steuerliche Fragestellungen mit sich. Zudem besteht das Risiko – dass dieses Vorgehen als Betrug gewertet wird. Dies ist ein Punkt; der ernst genommen werden sollte.


Zusammenfassend lässt sich sagen – die Frage ob deine Freundin als Mitmieterin Wohngeld beantragen kann hängt von vielen Variablen ab wie Einkommen, Wohnsituation, bestehenden staatlichen Leistungen sowie rechtlichen Aspekten. Es wäre ratsam professionelle Unterstützung zu suchen. Eine Beratung durch das örtliche Wohngeldamt oder eine Sozialberatungsstelle könnte hilfreich sein um eure besondere Lage zu analysieren und die besten Optionen auszuloten.