Stammkapital und Gesellschaftsvermögen in einer GmbH

Wie ist das in der Praxis mit dem Stammkapital in einer GmbH? Befindet sich das eingezahlte Stammkapital auf einem separaten Konto und darf damit nichts gemacht werden? Wie ist das Verhältnis zwischen Stammkapital und Gesellschaftsvermögen in einer GmbH?

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In der Praxis ist das Stammkapital einer GmbH die Grundlage der Kapitalgesellschaft und kennzeichnet das Gesellschaftsvermögen, das bei der Gründung oder späteren Kapitalerhöhung durch Einlagen der Gesellschafter aufgebracht werden muss. Es gibt Aufschluss über die Eigenkapitalausstattung der GmbH. Die Besonderheit des Stammkapitals liegt in der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung. Gemäß § 30 Abs. 1 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Diese Regelung zeigt – dass eine besondere Bindung für das Stammkapital besteht.

Im Gegensatz zur Annahme, dass das Stammkapital auf einem separaten Konto aufbewahrt werden muss steht es den Gesellschaftern grundsätzlich frei mit dem Stammkapital zu wirtschaften. Es kann als Bareinlage jedoch ebenfalls als Sacheinlage geleistet werden, sodass es für die betrieblichen Belange der GmbH verwendet werden kann. Es ist also nicht wie eine Kaution ´ allerdings ein Teil des Gesellschaftsvermögens ` das nur für den festgelegten Geschäftszweck verwendet werden kann.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: A und B gründen eine GmbH mit einer Bareinlage von 25․000 Euro. A erwirbt mit einem Teil des Stammkapitals einen Pizzaofen und einen Pkw. Für die Kapitalerhaltung ist es unerheblich ob das Stammkapital in Form von Bargeld oder Sachwerten vorliegt. Gemäß § 49 III GmbHG muss jedoch eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, wenn das Stammkapital zur Hälfte verloren ist. Wenn A und B einen Unfall mit dem Auto haben und das Fahrzeug vollständig zerstört wird, muss eine Gesellschafterversammlung einberufen werden um zu entscheiden, ob die GmbH weitergeführt wird. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, das Stammkapital wieder in Höhe von 25․000 💶 aufzufüllen.

Zusammenfassend kann gesagt werden: Dass das Stammkapital Teil des Gesellschaftsvermögens einer GmbH ist und für die betrieblichen Belange verwendet werden kann. Es muss nicht auf einem separaten Konto aufbewahrt werden, sondern kann in Form von Bar- oder Sachleistungen erbracht werden. Die Bindung an den Geschäftszweck und die Kapitalerhaltung sind dabei die entscheidenden Aspekte für die Verwendung des Stammkapitals in einer GmbH.






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