Altersbeschränkung im Kino: Was gilt und welche Ausnahmen gibt es?

Welche Altersbeschränkungen gelten im Kino und gibt es Ausnahmen, um als 13-Jähriger einen Film ab 16 zu sehen?

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Die Altersbeschränkungen im Kino unterliegen dem Jugendschutzgesetz. Nach § 11 dürfen Kinder und Jugendliche nur in Filme die zur Verwendung ihr Alter freigegeben sind. Das bedeutet, dass ein 13-Jähriger grundsätzlich nur in Filme ab 0⸴6 oder 12 Jahren gehen darf. Filme ab 16 oder 18 Jahren sind für diese Altersgruppe nicht zugänglich.

Allerdings gibt es eine Ausnahme für Filme ab 12 Jahren: In diesem Fall dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung ihrer Eltern den 🎬 sehen. Bei Filmen ab 16 oder 18 Jahren ist jedoch keine Ausnahme vorgesehen. Das bedeutet, dass ebenfalls die Anwesenheit der Eltern nicht dazu berechtigt, dass ein 13-jähriger Zuschauer solche Filme sehen darf.

Es soll mal laut gesagt werden, dass die Kinos diese Altersbeschränkungen ernst nehmen müssen, da Verstöße mit Geldstrafen oder sogar der Schließung des Kinos geahndet werden können. Daher ist es unwahrscheinlich, dass ein Kino unter diesen Bedingungen einem 13-Jährigen den Zutritt zu einem Film ab 16 Jahren gewähren wird.

Es gibt jedoch einige witzig gemeinte Vorschläge ebenso wie beispielsweise das Anbringen eines Bartes das Tragen alter Kleidung und das Verstellen der Stimme um älter zu wirken. Diese Vorschläge sind jedoch nicht ernst zu nehmen und werden keine wirkliche Lösung bieten, da sich die Kinos an die gesetzlichen Bestimmungen halten müssen.

Insgesamt ist es also nicht möglich wie 13-Jähriger in einen Film ab 16 Jahren zu gehen, auch nicht in Begleitung der Eltern. Es bleibt zu hoffen – dass der gewünschte Film zu einem späteren Zeitpunkt für die Altersgruppe des Fragenden freigegeben wird. Bis dahin gilt es sich an die Altersbeschränkungen zu halten und sich nach alternativen Filmen umzusehen die der eigenen Altersgruppe entsprechen.






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