Dürfen Zollbeamte das Paket und den Inhalt aufmachen?

Dürfen Zollbeamte das Paket öffnen und den Inhalt überprüfen, besonders wenn es sich um ein Sammlerstück mit hohem Wert handelt?

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Ja, Zollbeamte haben das Recht Pakete zu öffnen und den Inhalt zu überprüfen insbesondere wenn sie Verdacht auf Schmuggel, Verletzung von Zollvorschriften oder andere strafbare Handlungen haben. Dies gilt ebenfalls für teure Sammlerstücke. Die Zollbeamten sind befugt – sowie das Paket als auch den Inhalt zu kontrollieren. In vielen Fällen, in denen es sich um teure Sammlerstücke mit Originalverpackung (OVP) handelt, werden diese mit speziellen Speditionen versendet oder es wird nur die Möglichkeit der persönlichen Abholung angeboten um die Kontrolle durch den Zoll zu umgehen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Zoll das Recht hat Verdachtsfälle zu prüfen und dass sie möglicherweise nicht immer ebendies wissen was ein Sammlerstück ist und was nicht. Selbst wenn ein Gegenstand als Sammlerstück deklariert ist könnte sich im Inneren etwas anderes befinden. Daher haben die Zollbeamten die Befugnis auch den Inhalt eines Pakets zu überprüfen um sicherzustellen: Dass keine illegalen, gefährlichen oder geschützten Gegenstände verschickt werden.

Obwohl es ärgerlich sein kann, wenn ein wertvolles Sammlerstück inspiziert wird ist es wichtig zu verstehen, dass die Zollkontrollen dem Schutz der Öffentlichkeit und der Einhaltung von Gesetzen dienen. Wenn man also ein Paket mit einem besonderen, wertvollen Gegenstand verschickt ist es ratsam, sich über die Versandbedingungen und Zollvorschriften zu informieren um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.






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