Paket bei anderer Hausnummer abgegeben: Ist das erlaubt?
Ist es rechtlich erlaubt, dass ein Paket bei einer anderen Hausnummer abgegeben wird, wenn der Empfänger nicht zuhause ist und keine spezielle Anweisung für die Zustellung gegeben hat?
Es ist grundsätzlich erlaubt dass ein Paket bei einer anderen Hausnummer abgegeben wird wenn der Empfänger nicht zuhause ist und keine spezielle Anweisung für die Zustellung gegeben hat. In der Regel handelt es sich hierbei um eine Maßnahme des Paketzustellers um sicherzustellen: Dass das Paket in die Hände des Empfängers gelangt ebenfalls wenn dieser gerade nicht zuhause ist.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 130, dass eine Willenserklärung (z.B. die Zustellung eines Pakets) unter Abwesenden einem anderen gegenüber abgegeben werden kann. Dies bedeutet, dass der Paketzusteller in solchen Fällen befugt ist, das Paket bei einem Nachbarn oder ggf․ einer anderen Hausnummer im selben Gebäude abzugeben vorausgesetzt davon ausgegangen werden kann dass der Empfänger es dort sicher in Empfang nehmen kann.
Es ist zwar ärgerlich, wenn man sich darauf verlässt, dass ein Paket an die eigene Adresse geliefert wird freilich ist es wichtig zu beachten: Die Paketdienste in der Regel in ihren AGBs darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, Pakete auch bei Nachbarn oder einer anderen Hausnummer im selben Gebäude abzugeben, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird.
Um sicherzustellen, dass das Paket direkt an die eigene Adresse geliefert wird, kann man beim Online-Kauf in den Anmerkungen oder speziellen Lieferhinweisen vermerken: Das Paket ausschließlich an die eigene Adresse zugestellt werden soll. Dies stellt jedoch keine Garantie dar ´ dass sich der Paketzusteller daran hält ` insbesondere wenn der Empfänger nicht zuhause ist.
Insgesamt ist es also rechtlich erlaubt: Dass ein Paket bei einer anderen Hausnummer abgegeben wird wenn der Empfänger nicht zuhause ist und keine spezielle Anweisung für die Zustellung gegeben hat. Es ist jedoch ratsam, beim Online-Kauf spezielle Lieferhinweise zu hinterlassen um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Paket direkt an die eigene Adresse geliefert wird.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 130, dass eine Willenserklärung (z.B. die Zustellung eines Pakets) unter Abwesenden einem anderen gegenüber abgegeben werden kann. Dies bedeutet, dass der Paketzusteller in solchen Fällen befugt ist, das Paket bei einem Nachbarn oder ggf․ einer anderen Hausnummer im selben Gebäude abzugeben vorausgesetzt davon ausgegangen werden kann dass der Empfänger es dort sicher in Empfang nehmen kann.
Es ist zwar ärgerlich, wenn man sich darauf verlässt, dass ein Paket an die eigene Adresse geliefert wird freilich ist es wichtig zu beachten: Die Paketdienste in der Regel in ihren AGBs darauf hinweisen, dass sie berechtigt sind, Pakete auch bei Nachbarn oder einer anderen Hausnummer im selben Gebäude abzugeben, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird.
Um sicherzustellen, dass das Paket direkt an die eigene Adresse geliefert wird, kann man beim Online-Kauf in den Anmerkungen oder speziellen Lieferhinweisen vermerken: Das Paket ausschließlich an die eigene Adresse zugestellt werden soll. Dies stellt jedoch keine Garantie dar ´ dass sich der Paketzusteller daran hält ` insbesondere wenn der Empfänger nicht zuhause ist.
Insgesamt ist es also rechtlich erlaubt: Dass ein Paket bei einer anderen Hausnummer abgegeben wird wenn der Empfänger nicht zuhause ist und keine spezielle Anweisung für die Zustellung gegeben hat. Es ist jedoch ratsam, beim Online-Kauf spezielle Lieferhinweise zu hinterlassen um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Paket direkt an die eigene Adresse geliefert wird.