Teilweise Rückerstattung nach Retoure
Darf ein Verkäufer einen Teil des Kaufpreises einbehalten, wenn ich einen Artikel zurückschicke? Ist das rechtlich erlaubt, und welche Möglichkeiten habe ich, um den vollen Betrag erstattet zu bekommen?
Grundsätzlich ist es möglich dass ein Verkäufer einen Teil des Kaufpreises einbehält wenn ein Artikel zurückgeschickt wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Rücksendung nicht den Bedingungen des Verkäufers entspricht, beispielsweise wenn die Ware beschädigt oder geöffnet ist. Allerdings gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben die Verbraucher:innen schützen und ihnen das Recht auf eine vollständige Rückerstattung gewähren.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Retoure bei Amazon. Der Käufer hat den Artikel original verpackt und ungeöffnet zurückgeschickt freilich wurde nur ein Teil des Kaufpreises erstattet. Der Verkäufer argumentierte: Dass gesetzliche Vorgaben bindend seien und dass er die Ware neu prüfen und wieder zum Verkauf anbieten müsse was Arbeitszeit und Geld koste.
Grundsätzlich muss der Verkäufer die retournierte Ware prüfen und hat das Recht einen angemessenen Betrag für Wertminderung einzubehalten falls die Ware nicht weiterhin im selben Zustand ist wie bei der ursprünglichen Lieferung. Allerdings scheint dies im vorliegenden Fall nicht zuzutreffen, da der Artikel original verpackt und ungeöffnet war.
In Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist es wichtig zu wissen, dass Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Dies bedeutet, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel 14 Tage – ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware zurückschicken können. Nach Erhalt der retournierten Ware muss der Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückerstatten, einschließlich der Versandkosten.
Die Argumentation des Verkäufers, dass er „rechtlich die Hände gebunden“ sei und dass er die Ware „gar nicht mehr zurücknehmen hätte müssen“ ist in diesem Kontext nicht zutreffend. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet ´ eine vollständige Rückerstattung zu leisten ` vorausgesetzt die Retoure den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
In Anbetracht dieser Informationen könnte die Vorgehensweise des Verkäufers rechtswidrig sein. Verbraucher:innen die mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sind sollten deshalb ihre Rechte kennen und darauf bestehen den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Falls der Verkäufer weiterhin nicht kooperativ ist, können Verbraucher:innen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen um ihr Recht auf eine vollständige Rückerstattung durchzusetzen.
Es ist empfehlenswert, in solchen Fällen schriftlich mit dem Verkäufer zu kommunizieren und gegebenenfalls Unterstützung von Verbraucherzentralen oder Rechtsanwält:innen in Anspruch zu nehmen um die eigenen Interessen zu vertreten.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Retoure bei Amazon. Der Käufer hat den Artikel original verpackt und ungeöffnet zurückgeschickt freilich wurde nur ein Teil des Kaufpreises erstattet. Der Verkäufer argumentierte: Dass gesetzliche Vorgaben bindend seien und dass er die Ware neu prüfen und wieder zum Verkauf anbieten müsse was Arbeitszeit und Geld koste.
Grundsätzlich muss der Verkäufer die retournierte Ware prüfen und hat das Recht einen angemessenen Betrag für Wertminderung einzubehalten falls die Ware nicht weiterhin im selben Zustand ist wie bei der ursprünglichen Lieferung. Allerdings scheint dies im vorliegenden Fall nicht zuzutreffen, da der Artikel original verpackt und ungeöffnet war.
In Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist es wichtig zu wissen, dass Verbraucher:innen ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Dies bedeutet, dass sie innerhalb einer bestimmten Frist – in der Regel 14 Tage – ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und die Ware zurückschicken können. Nach Erhalt der retournierten Ware muss der Verkäufer den vollen Kaufpreis zurückerstatten, einschließlich der Versandkosten.
Die Argumentation des Verkäufers, dass er „rechtlich die Hände gebunden“ sei und dass er die Ware „gar nicht mehr zurücknehmen hätte müssen“ ist in diesem Kontext nicht zutreffend. Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet ´ eine vollständige Rückerstattung zu leisten ` vorausgesetzt die Retoure den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
In Anbetracht dieser Informationen könnte die Vorgehensweise des Verkäufers rechtswidrig sein. Verbraucher:innen die mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sind sollten deshalb ihre Rechte kennen und darauf bestehen den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen. Falls der Verkäufer weiterhin nicht kooperativ ist, können Verbraucher:innen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen um ihr Recht auf eine vollständige Rückerstattung durchzusetzen.
Es ist empfehlenswert, in solchen Fällen schriftlich mit dem Verkäufer zu kommunizieren und gegebenenfalls Unterstützung von Verbraucherzentralen oder Rechtsanwält:innen in Anspruch zu nehmen um die eigenen Interessen zu vertreten.