Verpflichtungsdauer bei der Bundeswehr: Kann man als FWDL auf SaZ umsteigen?
Ist es möglich, sich als Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWDL) bei der Bundeswehr für 12 Jahre zu verpflichten, auch wenn man sich ursprünglich nur für eine kürzere Zeit beworben hat?
Es ist grundsätzlich möglich, sich als FWDL bei der Bundeswehr zu bewerben und im Nachhinein die Verpflichtungsdauer zu ändern. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte die dabei zu beachten sind.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Einstellungstests und Verfahren für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) und FWDL unterschiedlich sind. SaZ werden in der Regel intensiver geprüft als FWDL. Das bedeutet: Dass wenn man sich ursprünglich für FWDL beworben hat und sich dann für eine längere Verpflichtungsdauer interessiert die Bewerbung umgeleitet und ebenfalls mit zusätzlichen Unterlagen ergänzt werden muss.
Sollte man also während des Bewerbungsprozesses feststellen, dass man sich doch gerne für 12 Jahre verpflichten würde ist es ratsam, sich umgehend mit dem Karrierecenter in Verbindung zu setzen um die Möglichkeiten und den weiteren Ablauf zu besprechen.
Es ist also prinzipiell möglich die Verpflichtungsdauer im Nachhinein zu ändern freilich sollte man wissen, dass dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein kann und auch die Anforderungen an die Bewerberin oder den Bewerber möglicherweise höher sind.
Es ist ratsam sich gründlich zu informieren und im Zweifelsfall frühzeitig das 💬 mit den zuständigen Stellen bei der Bundeswehr zu suchen um alle Möglichkeiten und Bedingungen für eine längere Verpflichtungsdauer zu klären.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Einstellungstests und Verfahren für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) und FWDL unterschiedlich sind. SaZ werden in der Regel intensiver geprüft als FWDL. Das bedeutet: Dass wenn man sich ursprünglich für FWDL beworben hat und sich dann für eine längere Verpflichtungsdauer interessiert die Bewerbung umgeleitet und ebenfalls mit zusätzlichen Unterlagen ergänzt werden muss.
Sollte man also während des Bewerbungsprozesses feststellen, dass man sich doch gerne für 12 Jahre verpflichten würde ist es ratsam, sich umgehend mit dem Karrierecenter in Verbindung zu setzen um die Möglichkeiten und den weiteren Ablauf zu besprechen.
Es ist also prinzipiell möglich die Verpflichtungsdauer im Nachhinein zu ändern freilich sollte man wissen, dass dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein kann und auch die Anforderungen an die Bewerberin oder den Bewerber möglicherweise höher sind.
Es ist ratsam sich gründlich zu informieren und im Zweifelsfall frühzeitig das 💬 mit den zuständigen Stellen bei der Bundeswehr zu suchen um alle Möglichkeiten und Bedingungen für eine längere Verpflichtungsdauer zu klären.