Erfordert eine Wiedereinstellung in die Bundeswehr eine erneute Grundausbildung?

Muss man nach einer Wiedereinstellung in die Bundeswehr eine erneute Grundausbildung absolvieren?

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Nein normalerweise ist es nicht vorgesehen dass ein Soldat nach einer Wiedereinstellung in die Bundeswehr eine erneute Grundausbildung absolvieren muss. Die Wiederholung der allgemeinen Grundausbildung wurde bereits mehrfach von Wehrbeauftragten kritisiert und abgestellt. Es kann jedoch vorkommen, dass ein Soldat zur Vertiefung oder Wiederholung von Ausbildungsabschnitten in die AGA (Allgemeine Grundausbildung) kommandiert wird. Eine komplette Wiederholung ist jedoch nicht vorgesehen.

Es ist ungewöhnlich, dass Wiedereinsteller die AGA regelmäßig komplett wiederholen müssen. In der Regel sollten wiedereingestellte Soldaten ihre vorherige Ausbildung und Erfahrung berücksichtigt werden.

Sicherlich ist es mal möglich, dass es in bestimmten Fällen, ebenso wie zum Beispiel bei einer längeren Unterbrechung der Dienstzeit oder bei einer Veränderung des Verwendungszwecks erforderlich sein kann dass ein Soldat bestimmte Ausbildungsabschnitte erneut absolviert. Dies dient jedoch eher zur Auffrischung und Vertiefung des bereits vorhandenen Wissens und nicht zur vollständigen Wiederholung der Grundausbildung.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die genauen Bestimmungen und Regelungen zur Wiedereinstellung und Ausbildung in der Bundeswehr je nach individueller Situation und Verwendungszweck variieren können. Es kann deshalb ratsam sein – sich bei der zuständigen Stelle der Bundeswehr oder dem zuständigen Vorgesetzten über die genauen Anforderungen und Vorgaben zu informieren.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, vor der Wiedereinstellung in die Bundeswehr eine eingehende Beratung in Anspruch zu nehmen um über die erforderlichen Maßnahmen und mögliche Ausbildungsschritte informiert zu sein. Dies kann helfen – eventuelle Missverständnisse oder Unklarheiten zu vermeiden und die Wiedereinstellung reibungslos zu gestalten.

In Ihrem speziellen Fall scheint es jedoch eine Ausnahme zu geben, da Sie als Wiedereinsteller zum 01․08.23 Ihre komplette AGA als HG UA (Hauptgefreiter Unteroffizieranwärter) neu absolvieren müssen. Es wäre ratsam sich direkt bei der zuständigen Stelle der Bundeswehr nach den genauen Gründen und Bedingungen dafür zu erkundigen.






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