Rechtliche Grundlagen von Privatparkplätzen

Müssen Anwohnerparkplätze bzw. Stellflächen explizit gekennzeichnet sein, um anderen das Parken zu verbieten? Dürfen Mieter ein Auto abschleppen lassen, das auf einem ungekennzeichneten Parkplatz steht? Was passiert, wenn der Parkplatz erst nach dem Abschleppen gekennzeichnet wird? Gibt es eine Frist, die dem "Falschparker" eingeräumt werden muss, bevor das Abschleppen "rechtens" ist?

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Die rechtlichen Grundlagen von Privatparkplätzen sind in Deutschland klar definiert. Grundsätzlich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben · dass ein Privatparkplatz mit einer Kennzeichnung versehen sein muss · um Ansprüche gegen unberechtigtes Parken geltend zu machen. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte die beachtet werden müssen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen: Dass Privatparkplätze in der Regel den Mietern oder Eigentümern von Wohnungen zugewiesen sind. Diese Parkplätze sind nicht öffentlich und stehen deshalb nicht frei zur Verfügung. Es ist also nicht nur eine Frage des Anstands ´ allerdings ebenfalls des Rechts ` sich nicht einfach auf fremde Privatparkplätze zu stellen.

In Bezug auf die Kennzeichnung eines Privatparkplatzes gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch kann die Anbringung eines entsprechenden Schildes oder einer Kennzeichnung dabei helfen, Ansprüche gegenüber "Falschparkern" geltend zu machen. Wenn ein Parkplatz eindeutig als Privatparkplatz gekennzeichnet ist ´ ist es für den Fahrzeughalter klar erkennbar ` dass er dort nicht parken darf. In diesem Fall ist es dem Besitzer des Parkplatzes möglich das Abschleppen des Fahrzeugs zu veranlassen.

Doch was passiert, wenn ein Auto auf einem ungekennzeichneten Privatparkplatz steht und der Besitzer es abschleppen lässt? In diesem Fall ist die rechtliche Lage etwas komplexer. Zunächst einmal sollte der Besitzer des Parkplatzes darauf achten, dass der Parkplatz angemessen gekennzeichnet ist, bevor er Maßnahmen wie das Abschleppen ergreift. Wenn das Abschleppen vor der Kennzeichnung erfolgt kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Wenn der Parkplatzbesitzer das Fahrzeug abschleppen lässt und erst danach den Parkplatz kennzeichnet, stellt sich die Frage, ob dem "Falschparker" eine angemessene Frist eingeräumt wurde um sein Fahrzeug umzustellen. Essenziell bleibt dem Fahrzeughalter die Möglichkeit zu geben, auf die Kennzeichnung zu reagieren und sein Fahrzeug zu entfernen, bevor das Abschleppen "rechtens" ist. Andernfalls könnte der Parkplatzbesitzer auf den Kosten des Abschleppens sitzenbleiben, da der "Falschparker" durch die fehlende Kennzeichnung nicht eindeutig darauf hingewiesen wurde: Er dort nicht parken durfte.

In jedem Fall ist es ratsam sich vor dem Abschleppen mit dem Mieter oder Eigentümer des Parkplatzes abzusprechen um rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist auch wichtig sich über die lokalen Gesetze und Regelungen zu informieren da diese je nach Bundesland variieren können.






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