Späte Bewerbung für das Medizinstudium: Werden die letzten Berufsjahre als Wartezeit angerechnet?

Werden die drei Berufsjahre als Zahnmedizinische Fachangestellte als Wartezeit für die Bewerbung zum Medizinstudium angerechnet?

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Die Entscheidung, ein Medizinstudium zu beginnen ist sicherlich eine wichtige und spannende Phase im Leben eines Menschen. In Ihrem Fall haben Sie nach Ihrem Abitur drei Jahre als Zahnmedizinische Fachangestellte gearbeitet und überlegen nun, ob Ihnen diese Berufsjahre als Wartezeit für Ihre Bewerbung zum Medizinstudium angerechnet werden können.

Die Möglichkeit, Berufsjahre als Wartezeit für die Bewerbung zum Medizinstudium anzugeben, war in der Vergangenheit tatsächlich gegeben. Früher wurden die sogenannten Wartezeitsemester berücksichtigt, die welche Zeit zwischen dem Abitur und der aktuellen Bewerbung umfassten. Dieses Verfahren ermöglichte es Bewerberinnen und Bewerbern · die nicht direkt nach dem Abitur einen Studienplatz erhielten · durch Wartezeitpunkte ihre Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen.

Jedoch wurde die Wartezeitquote für das Medizinstudium abgeschafft. Seit dem Wintersemester 2020/2021 gelten neue Zulassungsregelungen. Die Vergabe von Studienplätzen erfolgt nun über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und die hochschulstart.de-Plattform. Diese Plattform ermöglicht es den Studienbewerbern, sich an verschiedenen Universitäten und Hochschulen gleichzeitig zu bewerben und die Studienplatzvergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien wie der Durchschnittsnote im Abitur, zusätzlichen Qualifikationen und gegebenenfalls Auswahlgesprächen.

Die Berufserfahrung als Zahnmedizinische Fachangestellte wird bei der Bewerbung für ein Medizinstudium in der Regel nicht als Wartezeit angerechnet. Die neuen Zulassungsverfahren basieren hauptsächlich auf der Durchschnittsnote im Abitur und anderen relevanten Kriterien. Die tatsächliche Berufserfahrung kann jedoch in Bewerbungsgesprächen oder im Rahmen des Auswahlverfahrens von Bedeutung sein und als zusätzlicher Pluspunkt gewertet werden.

Es ist deshalb empfehlenswert sich direkt bei der Universität oder Hochschule zu erkundigen an der Sie sich für das Medizinstudium bewerben möchten. Die Studienberatung oder das Zulassungsamt können Ihnen genaue Informationen darüber geben, ob und wie Berufsjahre als Wartezeit angerechnet werden oder ob es eventuell andere Möglichkeiten gibt, Ihre Berufserfahrung positiv einzubringen.

Insgesamt ist es wichtig sich gründlich über die aktuellen Zulassungsverfahren und deren Anforderungen zu informieren um die besten Chancen auf einen Studienplatz im Medizinstudium zu haben. Ein persönliches 💬 mit einem Studienberater oder einer Studienberaterin kann in diesem Zusammenhang besonders hilfreich sein.






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