Mitfahrt als NotSan bei Feuerwehr

Welche Regelungen gelten für NotSan bei einer Mitfahrt auf den Fahrzeugen der Feuerwehr?

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Die Mitfahrt eines Notfallsanitäters (NotSan) auf einem Rettungswagen (RTW) oder Infektionskrankentransportwagen (ITW) der Feuerwehr ist ein Thema, das viele beschäftigt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass NotSan einer Hilfsorganisation (HiOrg) in der Regel nicht auf den Fahrzeugen der Feuerwehr fahren darf. Vielfältige vertragliche Vereinbarungen und organisatorische Vorgaben stehen dem entgegen.


Zunächst ist klar - NotSan sind an bindende Arbeitsverträge gekoppelt. Diese Verträge enthalten präzise Informationen über Arbeitsbedingungen und Einsatzmodalitäten. Typischerweise schließen diese Bedingungen die Mitfahrt auf Fahrzeugen anderer Organisationen aus. In der Praxis bedeutet dies: Dass ein NotSan der bei einer HiOrg angestellt ist sich an die internen Richtlinien halten muss.


Ein wichtiger Aspekt ist zudem der Versicherungsschutz. Wenn ein NotSan auf einem Fremdfahrzeug mitfahren möchte ist nicht nur die formale Genehmigung nötig. Auch haftungsrechtliche Absicherungen spielen eine bedeutende Rolle. Die Feuerwehr hat ihre eigenen Regularien und Vorgaben die zur Verwendung einen reibungslosen Einsatz sorgen sollen.


Sollte ein NotSan dennoch auf einem der Fahrzeuge mitfahren wollen, sind spezielle Genehmigungen von Nöten. Diese müssen über die normalen Regelungen und den Arbeitsvertrag hinausgehen. Es ist entscheidend - solche Ausnahmen sind nicht einfach zu bekommen. Eine gründliche Abstimmung zwischen den Organisationen ist unerlässlich und erfordert oft viel Zeit und Einsatz.


Im Fall konkreter Interessensbekundungen – sei es durch Lernambitionen oder praktischen Bedarf – sollte der NotSan direkt Kontakt zu den zuständigen Stellen aufnehmen. Dies könnte die Feuerwehr oder andere relevante Organisationen betreffen. Bei der Klärung der Möglichkeiten ist eine direkte Kommunikation hilfreich um Missverständnisse zu vermeiden. Schließlich muss die Sicherheit der Beteiligten um jeden Preis gewährleistet bleiben.


Zusammenfassend lässt sich sagen – bei der Mitfahrt auf Fahrzeugen anderer Organisationen wie der Feuerwehr ist ein hohes Maß an Sorgfalt gefordert. Es sind nicht nur die bestehenden Regelungen zu beachten. Die Einhaltung von Verträgen die Klärung von Genehmigungen und ebenfalls der Versicherungsschutz sind essenziell. Bei Unsicherheiten ist es stets ratsam rechtzeitig alle notwendigen Informationen einzuholen. Schließlich stehen die Sicherheit und Professionalität an oberster Stelle.







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