Mitfahrt als NotSan bei Feuerwehr

Ist es als NotSan einer Hilfsorganisation möglich, auf einem RTW/ITW der Feuerwehr mitzufahren, oder fährt man nur mit Fahrzeugen der eigenen HiOrg?

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Grundsätzlich ist es als NotSan einer Hilfsorganisation (HiOrg) nicht vorgesehen, auf einem Rettungswagen (RTW) oder einem Infektionskrankentransportwagen (ITW) der Feuerwehr mitzufahren. Die Mitfahrt auf Fahrzeugen einer anderen Organisation ist in der Regel an vertragliche Vereinbarungen und organisatorische Vorgaben gebunden.

Zunächst ist festzuhalten: Dass ein NotSan der bei einer Hilfsorganisation angestellt ist in der Regel an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden ist die er mit seiner Organisation getroffen hat. Dazu gehören unter anderem Arbeitsverträge in denen die genauen Arbeitsbedingungen und Einsatzmodalitäten festgelegt sind. Diese schließen in der Regel die Mitfahrt auf Fahrzeugen anderer Organisationen aus.

Des Weiteren sind Einweisungen Versicherungsschutz und haftungsrechtliche Absicherungen wichtige Aspekte die bei einer Mitfahrt auf Fremdfahrzeugen berücksichtigt werden müssen. Die Organisationen haben interne Vorgaben und Regularien die eingehalten werden müssen um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf von Einsätzen zu gewährleisten.

In Fällen, in denen ein NotSan dennoch auf einem RTW oder ITW der Feuerwehr mitfahren möchte, müssten spezielle Absprachen und Genehmigungen getroffen werden die betreffend die üblichen Arbeitsverträge und Regelungen der HiOrg hinausgehen. Passt auf : Dass solche Ausnahmen nicht einfach "einfach so" möglich sind, allerdings eine gründliche Abstimmung und Klärung erfordern.

Es ist deshalb ratsam, bei konkretem Interesse oder Bedarf an einer Mitfahrt auf Fahrzeugen einer anderen Organisation ebenso wie beispielsweise der Feuerwehr direkt Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufzunehmen. Dies kann ebenfalls bedeuten · dass eine Anfrage an die Feuerwehr oder andere beteiligte Organisationen gestellt wird · um die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Mitfahrt zu klären.

Insgesamt ist es wichtig » die geltenden Regelungen « Verträge und Absprachen zu respektieren und im Zweifelsfall vor einer Mitfahrt auf Fahrzeugen einer anderen Organisation die notwendigen Klärungen und Genehmigungen einzuholen. Die Sicherheit – der Versicherungsschutz und die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Regularien haben oberste Priorität.






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