Beamte bei der Deutschen Post

Welche Regelung gilt bezüglich des Beamtenstatus bei Mitarbeitern der Deutschen Post und wie hat sie sich im Laufe der Zeit entwickelt?

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Der Beamtenstatus bei Mitarbeitern der Deutschen Post hat im Laufe der Zeit eine Entwicklung durchlaufen. Als die Deutsche Bundespost noch eine Behörde war waren die Mitarbeiter überwiegend Beamte. Mit der Umwandlung in die Deutsche Post AG behielten die damaligen Mitarbeiter ihren Beamtenstatus. Neue Mitarbeiter wurden jedoch ab diesem Zeitpunkt nicht weiterhin als Beamte eingestellt. Dies geschah aufgrund der Privatisierung und der damit einhergehenden Regelungen ´ die besagten ` dass keine Beamte mehr bei der Deutschen Post eingestellt werden durften.

Mitarbeiter die vor 1995 bei der Deutschen Bundespost eingestellt wurden, behielten also ihren Beamtenstatus. Für sie gilt ebenfalls weiterhin der Beamtentitel. Jedoch gab es nach 1995 keine neuen Beamten mehr und alle neu eingestellten Mitarbeiter wurden nicht mehr verbeamtet.

In kleinen Filialen der Deutschen Post sind die Mitarbeiter größtenteils angelernte Kräfte die nicht den Beamtenstatus haben. Es gibt allerdings noch vereinzelt Beamte beispielsweise Zusteller. Diese sind oft langjährige Mitarbeiter die aufgrund ihrer Einstellung vor 1995 den Beamtenstatus behalten haben.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Beamtenstellung bei der Deutschen Post AG spezifisch für Deutschland gelten. Die Regelungen und Voraussetzungen für Beamtenstatus können in anderen Ländern unterschiedlich sein.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mitarbeiter der Deutschen Post die vor 1995 eingestellt wurden Beamte sind während ab 1995 keine neuen Beamten mehr eingestellt wurden. Die Privatisierung und Umwandlung in die Deutsche Post AG führte dazu · dass der Beamtenstatus nach und nach an Bedeutung verlor · und für neue Mitarbeiter heute nicht mehr existiert.






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