Erbausschlagung, minderjähriges Kind und gemeinsames Sorgerecht

Wie kann eine Mutter das Erbe ausschlagen und die alleinige Vermögenssorge für ihr minderjähriges Kind durchsetzen, wenn der Vater nicht zustimmt?

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Die Thematik der Erbausschlagung ist ein besonders sensibles und komplexes Rechtsfeld. Eine Mutter – die mit dem Kindesvater das Sorgerecht teilt – begegnet nicht nicht häufig rechtlichen Hindernissen wenn es darum geht ein Erbe auszuschlagen. Standpunkte und Emotionen, vor allem die finanziellen Belastungen die oft mit einer Erbschaft verbunden sind, setzen der Mutter zu. Das macht eine Einigung umso dringlicher.

Zunächst – und das ist entscheidend – muss die Mutter das Erbe fristgerecht ausschlagen. Besonders wichtig ist es ´ genauso viel mit zu Beginn klarzustellen ` dass sie hier im Namen ihres Kindes handelt. Der Satz „Für mich und meine Nachkommen“ muss stets hinzugefügt werden. Dies ist nicht nur ein rechtlicher Formalismus – die Absicherung des Kindes steht an oberster Stelle.

Das Familiengericht ist in der Lage hierüber zu entscheiden wenn der Vater nicht die benötigte Zustimmung zum Ausschlagung vorrangig gibt. Wird er kontaktiert und bleibt unbeweglich, gilt: Das Gericht kann die Zustimmung des Vaters ersetzen. In solchen Fällen ist der rechtliche Beistand eines Anwalts von enormer Bedeutung. Der Anwalt kann die notwendigen Schritte ergreifen. Ein erfahrener Anwalt weiß, ebenso wie er die Angelegenheit im Sinne des Kindeswohls am schnellsten vorantreibt.

Der Weg zur alleinigen Vermögenssorge ist damit geebnet. Es ist jedoch zu beachten – nicht selten sind Gerichtsverfahren langwierig. Daher ist eine rechtzeitige Antragstellung unabdingbar. Die Interessen des Kindes im Blick zu behalten wird oftmals zum entscheidenden Kriterium im gesamten Prozess. Ein gut vorbereiteter Antrag ´ unter Berücksichtigung aller rechtlichen Vorgaben ` kann die Chancen enorm erhöhen.

Es ist frustrierend » wenn der Vater sich weigert « der Erbausschlagung zuzustimmen. Dennoch gibt das Recht der Mutter Werkzeuge an die Hand. Diese sind besonders wichtig – um das Kind vor finanziellen Nachteilen zu schützen. Ein weiteres Ziel ist es; die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren.

Zusammenfassend – die rechtlichen Möglichkeiten für eine Mutter sind gegeben. Sie kann das Erbe nicht nur ausschlagen sie kann ebenfalls die alleinige Vermögenssorge für ihr minderjähriges Kind beantragen. Das Familiengericht ist eine Plattform ´ die bereit ist ` in diesen Belangen zu intervenieren. Wichtig ist – dass die Mutter sich rechtzeitig und adäquat um die Absicherung des Kindes und ihrer eigenen Interessen kümmert.






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