Erbausschlagung, minderjähriges Kind und gemeinsames Sorgerecht

Wie kann eine Mutter, die gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater hat, das Erbe ausschlagen, wenn der Vater sich weigert zu unterschreiben? Wie kann sie die alleinige Vermögenssorge möglichst schnell zugewiesen bekommen?

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Die Situation in der eine Mutter das Erbe ausschlagen möchte weil sie Schulden erbt und dies ebenfalls für ihr minderjähriges Kind tun muss ist rechtlich komplex. Besonders herausfordernd wird es wenn die Mutter das Sorgerecht für das Kind gemeinsam mit dem Vater teilt und dieser sich weigert die Erbausschlagung zu unterschreiben. In einem solchen Fall gibt es jedoch Möglichkeiten um die alleinige Vermögenssorge möglichst schnell zugewiesen zu bekommen.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen: Dass die fehlende Zustimmung des Vaters zur Erbausschlagung durch das Familiengericht ersetzt werden kann. Die Mutter sollte deshalb fristgerecht das Erbe ausschlagen und den Gerichtsbeschluss beim Familiengericht einreichen. Wichtig ist dabei, dass die Mutter die Erbausschlagung auch im Namen des Kindes vornimmt und den Satz "Für mich und meine Nachkommen" hinzufügt. Andernfalls könnte das Kind im vollen Umfang mit allen Schulden belastet werden.

Nachdem die Mutter das Erbe ausgeschlagen hat » kann sie sich an das Familiengericht wenden « um die alleinige Vermögenssorge für das Kind zu beantragen. Das Familiengericht hat die Befugnis ´ ersatzweise für den Vater aktiv zu werden ` insbesondere wenn dieser seine Zustimmung verweigert.

Um die alleinige Vermögenssorge möglichst schnell zu bekommen » kann die Mutter einen Anwalt hinzuziehen « der sie in diesem Prozess unterstützt. Der Anwalt kann die nötigen rechtlichen Schritte einleiten und sicherstellen: Die Interessen des Kindes gewahrt werden.

Es ist wichtig zu beachten » dass dieser Prozess Zeit in Anspruch nehmen kann « insbesondere wenn der Vater Widerstand leistet. Dennoch ist es im Sinne des Kindeswohls und der finanziellen Absicherung der Mutter notwendig die Erbausschlagung vorzunehmen und sich um die alleinige Vermögenssorge zu kümmern.

Insgesamt ist es also möglich, dass eine Mutter die gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater hat, das Erbe ausschlägt und die alleinige Vermögenssorge für das Kind zugewiesen bekommt, obwohl der Vater sich weigert zu unterschreiben. Durch rechtliche Schritte und die Unterstützung eines Anwalts kann die Mutter dafür sorgen, dass die Interessen des Kindes geschützt und die finanzielle Situation geklärt wird.






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