Neutrale Bewertung bei eBay gerechtfertigt?
Ist es gerechtfertigt, bei eBay eine neutrale Bewertung abzugeben, wenn der Verkäufer sich weigert, den Versandwunsch des Käufers zu akzeptieren, obwohl der Käufer bereit ist, die Versandkosten zu tragen?
In der beschriebenen Situation bei eBay gibt es diverse Blickwinkel die berücksichtigt werden müssen um die Frage nach der Gerechtfertigung einer neutralen Bewertung zu beantworten. Der Käufer hat einen Artikel zu einem niedrigen Preis ersteigert und den Verkäufer höflich darum gebeten die Ware günstig zu versenden. Der Verkäufer bestand jedoch auf einem teureren Paketversand und lehnte andere Versandoptionen ab. Daraufhin musste der Käufer den Paketversand bezahlen und gab eine neutrale Bewertung ab, da er sich durch die starre Haltung des Verkäufers verstimmt fühlte.
Zunächst ist zu klären ob es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen oder privaten Anbieter handelt. Denn dies hat Auswirkungen auf die geltenden Haftungsregelungen im Falle von Transportschäden. Bei einem privaten Verkäufer haftet dieser nicht für den Verlust auf dem Transportweg ´ es sei denn ` er hat den Versand ausdrücklich als versichert deklariert. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen: Dass es sich um einen privaten Verkäufer handelt.
Einerseits ist es verständlich, dass der Verkäufer auf die Einhaltung der vereinbarten Versandbedingungen besteht, insbesondere wenn diese im Angebot klar kommuniziert wurden. Andererseits könnte der Verkäufer ebenfalls ein gewisses Entgegenkommen zeigen ´ indem er alternative Versandoptionen anbietet ` die zur Verwendung ihn keine zusätzlichen Nachteile mit sich bringen. Der Wunsch des Käufers nach einer preiswerteren Versandmethode erscheint in Anbetracht des niedrigen Warenwerts nachvollziehbar.
Die neutrale Bewertung des Käufers kann dadurch aus seiner Sicht gerechtfertigt sein, da er nicht das von ihm erhoffte positive Einkaufserlebnis hatte. Neutral bedeutet in diesem Fall weder positiv noch negativ allerdings spiegelt die erlebte Transaktion angemessen wider. Die Behauptung einiger Kommentatoren, dass der Käufer den Kaufvertrag einseitig ändern wollte ist in diesem Kontext nicht ganz zutreffend, da er lediglich einen anderen Versandweg vorgeschlagen hat der für ihn akzeptabel gewesen wäre.
Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass die Versandkosten ein integraler Bestandteil des zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Kaufvertrags gemäß BGB sind. Somit kann die Forderung nach einem preiswerteren Versand als eine legitime Verhandlungsposition des Käufers angesehen werden. Letztendlich hängt die Bewertung jedoch von individuellen Empfindungen ab und es ist immer ratsam, vor einer Auktion die Versandbedingungen und etwaige Sonderwünsche mit dem Verkäufer zu klären um Missverständnisse zu vermeiden.
Zunächst ist zu klären ob es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen oder privaten Anbieter handelt. Denn dies hat Auswirkungen auf die geltenden Haftungsregelungen im Falle von Transportschäden. Bei einem privaten Verkäufer haftet dieser nicht für den Verlust auf dem Transportweg ´ es sei denn ` er hat den Versand ausdrücklich als versichert deklariert. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen: Dass es sich um einen privaten Verkäufer handelt.
Einerseits ist es verständlich, dass der Verkäufer auf die Einhaltung der vereinbarten Versandbedingungen besteht, insbesondere wenn diese im Angebot klar kommuniziert wurden. Andererseits könnte der Verkäufer ebenfalls ein gewisses Entgegenkommen zeigen ´ indem er alternative Versandoptionen anbietet ` die zur Verwendung ihn keine zusätzlichen Nachteile mit sich bringen. Der Wunsch des Käufers nach einer preiswerteren Versandmethode erscheint in Anbetracht des niedrigen Warenwerts nachvollziehbar.
Die neutrale Bewertung des Käufers kann dadurch aus seiner Sicht gerechtfertigt sein, da er nicht das von ihm erhoffte positive Einkaufserlebnis hatte. Neutral bedeutet in diesem Fall weder positiv noch negativ allerdings spiegelt die erlebte Transaktion angemessen wider. Die Behauptung einiger Kommentatoren, dass der Käufer den Kaufvertrag einseitig ändern wollte ist in diesem Kontext nicht ganz zutreffend, da er lediglich einen anderen Versandweg vorgeschlagen hat der für ihn akzeptabel gewesen wäre.
Insgesamt ist es wichtig zu betonen, dass die Versandkosten ein integraler Bestandteil des zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Kaufvertrags gemäß BGB sind. Somit kann die Forderung nach einem preiswerteren Versand als eine legitime Verhandlungsposition des Käufers angesehen werden. Letztendlich hängt die Bewertung jedoch von individuellen Empfindungen ab und es ist immer ratsam, vor einer Auktion die Versandbedingungen und etwaige Sonderwünsche mit dem Verkäufer zu klären um Missverständnisse zu vermeiden.