Bewertung der mündlichen Note bei fehlenden Hausaufgaben

Darf die mündliche Note bei fehlenden Hausaufgaben abgezogen werden?

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Sicherlich – die Situation rund um das Thema mündliche Note und nicht gemachte Hausaufgaben wirft viele Fragen auf. Mag der Lehrer eine -1 Punkt Abwertung vornehmen, wird so mancher Schülerin und manchem Schüler mulmig. Unter den Aspekten der rechtlichen Rahmenbedingungen sollten wir näher betrachten welche Handlungsmöglichkeiten ihr in dieser Hinsicht habt.

Die rechtliche Lage in Deutschland – sie ist eindeutig. Ja, Lehrer dürfen die mündliche Notengebung mit einem Punkt abwerten, wenn die Hausaufgaben nicht erledigt werden. Hierbei fließt die Erledigung von Hausaufgaben in die Bewertung mit ein. In den Lehrplänen wird das oftmals nicht genügend besprochen. Die mündliche Note ist weiterhin als nur die Beteiligung im Unterricht. Auch hier spielt die Regelmäßigkeit eine bedeutende Rolle.

Das Hessische Schulgesetz bezieht sich klar auf die Pflichten von Schülerinnen und Schülern. Nach § 62 HSchG sind sie verpflichtet am Unterricht teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten. Dies geschieht gemäß der eigenen Fähigkeiten. Somit wirken sich die Hausaufgaben direkt auf die mündliche Note aus. Diese Pflichten müssen von den Lehrern ernst genommen werden und dürfen nicht willkürlich interpretiert werden.

Natürlich gibt es ebenfalls Grenzen die Lehrer im Schulalltag beachten müssen. In keinem Fall ist es zulässig Schüler grundlos aus dem Unterricht zu entfernen. Das Recht auf Bildung ist festgeschrieben. Der Lehrer hat die Pflicht, ein passendes Lernumfeld zu schaffen – dies bedeutet auch, dass das Abziehen von Punkten nicht die einzige Möglichkeit sein sollte um Disziplin durchzusetzen.

Solltest du also betroffen sein gibt es einige Wege zur Lösung der Problematik. Zuerst – und das ist oft der beste Ansatz – such dir ein vertrauliches 💬 mit deinem Lehrer. Erkläre ihm deine Situation und erläutere die Schwierigkeiten die dich beim Erledigen der Hausaufgaben behindern. Manchmal können Gespräche Wunder wirken. Vielleicht könnt ihr sogar einvernehmlich eine akzeptable Lösung erarbeiten.

Wenn der Dialog nicht die erwünschten Ergebnisse bringt wäre der nächste Schritt ein Gespräch mit der Schulleitung. Dort kannst du deine Bedenken vorbringen. Die Schulleitung ist in der Lage die Situation zu prüfen und gegebenenfalls einzugreifen. Das ist wichtig ´ denn sie ist dafür verantwortlich ` dass die schulischen Standards eingehalten werden.

Ein weiterer Weg könnte die Kontaktaufnahme mit der Schülervertretung sein. Diese hat oft ein offenes Ohr für die Anliegen der Schüler und kann unterstützen. Auch viele Beratungsstellen außerhalb der Schule bieten Hilfestellung in Konfliktsituationen. Ein externer Blick auf die Thematik kann oftmals neue Perspektiven eröffnen.

Abschließend – und das ist von größter Bedeutung – informiert euch über eure Rechte und Pflichten. So seid ihr gut gewappnet wenn Punkte in der mündlichen Bewertung abgezogen werden weil Hausaufgaben fehlen. Es gibt Unterstützung. Rechtlicher Rat kann auch niemals schaden. Die Schulsysteme sind nicht perfekt. Aber, miteinander ins Gespräch kommen – das ist der erste Schritt zur Klärung.






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