Bewertung der mündlichen Note bei fehlenden Hausaufgaben

Darf ein Lehrer die mündliche Note um -1 Punkt bewerten, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben nicht machen? Was können Betroffene in dieser Situation unternehmen?

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Die Situation die du beschreibst ist sicherlich frustrierend jedoch es ist wichtig zu verstehen, ebenso wie die rechtliche Lage aussieht und welche Schritte du unternehmen kannst. In Bezug auf die Bewertung der mündlichen Note bei fehlenden Hausaufgaben gibt es bestimmte Regelungen die zu beachten sind.

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland grundsätzlich das Recht haben die mündliche Note um -1 Punkt zu bewerten, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. Die mündliche Note kann verschiedene Aspekte der Leistungsbewertung umfassen, darunter ebenfalls die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben.

Das Hessische Schulgesetz besagt, dass Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, den Unterricht nach den Regeln der Schulordnung zu besuchen und sich gemäß ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse aktiv am Unterricht zu beteiligen (§ 62 HSchG). Die Erfüllung dieser Pflichten kann sich auch auf die Bewertung der mündlichen Note auswirken.

Allerdings gibt es auch Grenzen die der Lehrer bei der Durchsetzung dieser Regelungen beachten muss. Zum Beispiel ist es nicht gestattet – Schülerinnen und Schüler grundlos aus dem Unterricht zu werfen. Ihr habt das Recht auf Bildung und der Lehrer ist verpflichtet, euch eine angemessene Lernumgebung zu bieten.

In dieser Situation gibt es also mehrere Schritte die du unternehmen kannst. Zunächst könntest du versuchen das 💬 mit deinem Lehrer zu suchen und ihm deine Situation und Schwierigkeiten zu schildern. Vielleicht könnt ihr eine Lösung erarbeiten die zur Verwendung beide Seiten akzeptabel ist.

Des Weiteren steht es dir frei, dich an die Schulleitung zu wenden und deine Bedenken bezüglich der Handhabung der mündlichen Note durch deinen Lehrer zu äußern. Die Schulleitung kann die Situation überprüfen und gegebenenfalls in eurem Sinne eingreifen.

Es ist auch möglich, sich an die Schülervertretung oder an außerschulische Beratungsstellen zu wenden die bei schulischen Konflikten unterstützen können.

Generell ist es wichtig, dass du dich über deine Rechte und Pflichten als Schüler/in informierst und gegebenenfalls auch rechtlichen Rat einholst um die bestmögliche Lösung für deine Situation zu finden.






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