Vorstrafen und Bewerbung bei der Polizei

Sind Vorstrafen ein Hindernis für die Bewerbung bei der Polizei?

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Eine interessante Frage. Der Prozess der Bewerbung bei der Polizei gestaltet sich oft komplex. Es gibt viele unterschiedliche Faktoren zu beachten insbesondere im Hinblick auf frühere strafrechtliche Vergehen. Grundsätzlich ist es möglich ´ sich bei der Polizei zu bewerben ` ebenfalls wenn man in der Vergangenheit straffällig geworden ist. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte die Interessierte im Auge behalten sollten.

Hat es beispielsweise keine rechtskräftige Verurteilung gegeben? In diesem Fall bestehen gute Chancen auf eine Bewerbung. Das Führungszeugnis spielt hier eine entscheidende Rolle. Ein sauberes Führungszeugnis ist der erste Schritt. Ein weiteres Augenmerk sollte auf die Tatsache gelegt werden: Dass die Polizei eigene Datenbanken hat. Diese ermöglichen Ermittlungen über Vorfälle die bis zu zehn Jahre zurückliegen. Besonders brisant könnte dies für Bewerbungen innerhalb des Vollzugsdienstes werden.

Verfügt der Bewerber über einen tadellosen Leumund? Ist das der Fall – kann der Zugang zu einer uniformierten Karriere in der Regel nicht verwehrt werden. Wer als Jugendlicher Auffälligkeiten hatte sollte ähnlich wie vorsichtig sein. Das Erziehungsregister wird erst ab dem 24. Lebensjahr gelöscht. Damit können auch vergangene eingestellte Verfahren weiter in Betracht gezogen werden. Daher ist es unbedingt ratsam – die eigene Vergangenheit proaktiv zu beleuchten.

Außerdem sollten Interessierte bei der Bewerbung ehrlich bleiben. Vertrauen ist wichtig. Wer schwelgt in der Hoffnung nichts zu offenbaren der könnte Nachteile erleiden falls die Polizei Informationen findet. Klare Kommunikation ist das A und O bei einem solchen Bewerbungsprozess. Oftmals ist es hilfreich – sich direkt bei einer zuständigen Behörde zu erkundigen. Lokale Polizeidirektionen bieten häufig Informationsveranstaltungen an. Hier können viele Unsicherheiten beseitigt und individuelle Fragen geklärt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass eine Bewerbung bei der Polizei nicht allein von der Vergangenheit abhängt. Wichtig sind Ehrlichkeit und klare Informationen. Solange keine Vorstrafen im Führungszeugnis stehen ´ das nicht weiterhin als zehn Jahre zurückliegt ` steht einer Bewerbung in der Regel nichts im Weg. Positive Beispielzahlen zeigen – dass immer mehr Menschen mit einer schwierigen Vergangenheit eine Chance auf ein neues Kapitel im Polizeidienst erhalten.






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