Vorstrafen und Bewerbung bei der Polizei

Kann ich mich bei der Polizei bewerben, obwohl ich bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten bin?

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Es ist grundsätzlich möglich sich bei der Polizei zu bewerben ebenfalls wenn man bereits strafrechtlich auffällig geworden ist. Allerdings gibt es einige Aspekte – die dabei berücksichtigt werden müssen.

Im vorliegenden Fall wurden die Anzeigen wegen Körperverletzung und des Besitzes von Marihuana fallen gelassen und das Führungszeugnis ist sauber. Das ist grundsätzlich eine gute Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Polizei. Da jedoch die Polizei Zugriff auf eigene Auskunftssysteme hat, können dort Informationen über strafrechtliche Vorfälle bis zu 10 Jahre lang gespeichert werden.

Entscheidend ist ob es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Wenn nicht – kann eine Bewerbung eingereicht werden. Es ist jedoch wichtig; ehrlich zu sein und bei Nachfragen nichts zu verheimlichen. Bei der Bewerbung bei der Polizei werden auch eingestellte Verfahren als Jugendlicher berücksichtigt.

Des Weiteren sollte berücksichtigt werden, dass die Einstellung in den Vollzugsdienst eine Ausnahme darstellt, in der die Behörde Einsicht in das Erziehungsregister erhält. Das Erziehungsregister wird erst mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht. Daher kann es sein – dass eingestellte Verfahren als Jugendlicher dennoch Berücksichtigung finden.

Es ist deshalb ratsam sich vor einer Bewerbung bei der Polizei persönlich zu erkundigen und gegebenenfalls offene Fragen zu klären. Grundsätzlich steht einer Bewerbung jedoch nichts im Wege, solange keine Vorstrafen vorliegen.






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