Bodenaustausch ohne Baugenehmigung - Ist das erlaubt?

Darf ich den Bodenaustausch für mein Bauprojekt vornehmen, obwohl ich noch keine Baugenehmigung erhalten habe? Gibt es eine Strafe für den vorzeitigen Bodenaustausch?

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Der Bodenaustausch bei Bauvorhaben der als größerer Eingriff in den Boden betrachtet wird, gilt als Baubeginn und erfordert normalerweise eine Baugenehmigung. Das Durchführen von Erdarbeiten ohne die entsprechende Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden. Dennoch gibt es in einigen Landesbauordnungen die Möglichkeit einer Teilbaugenehmigung ´ die es erlaubt ` bestimmte Arbeiten vorab durchzuführen. Es ist ratsam – sich vor Beginn der Erdarbeiten beim örtlichen Bauamt zu erkundigen.

Der Bodenaustausch ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Bauprojekte und besteht darin, den vorhandenen Boden aufzunehmen und durch anderen Boden zu ersetzen. Dies geschieht um den Untergrund für den Bau von Gebäuden, Straßen oder anderen baulichen Anlagen vorzubereiten. Da dies eine Veränderung des Bodens und dadurch eine bauliche Maßnahme darstellt, fällt der Bodenaustausch normalerweise unter die Baugenehmigungspflicht.

Wenn Sie noch keine Baugenehmigung erhalten haben und den Bodenaustausch vornehmen möchten, sollten Sie vorsichtig sein, da dies als Verstoß gegen die geltenden Bauvorschriften angesehen werden kann. In den meisten Fällen ist es jedoch möglich eine Teilbaugenehmigung zu beantragen die es Ihnen erlaubt bestimmte Arbeiten vorzeitig durchzuführen.

Eine Teilbaugenehmigung ermöglicht es Ihnen » mit bestimmten Arbeiten zu beginnen « während der Genehmigungsprozess für das gesamte Bauvorhaben noch läuft. Dies ist besonders hilfreich ´ wenn es um Arbeiten wie den Bodenaustausch geht ` die unabhängig von anderen Bauaktivitäten durchgeführt werden können.

Die genaue Regelung zur Teilbaugenehmigung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. In Bayern beispielsweise ermöglicht Artikel 70 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) eine Teilbaugenehmigung, während in Nordrhein-Westfalen die Bauordnung von 2018 (BauO NRW) eine entsprechende Regelung in §76 enthält. Es ist ratsam die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes zu überprüfen oder direkt beim örtlichen Bauamt nachzufragen um Informationen zu den spezifischen Regelungen zur Teilbaugenehmigung zu erhalten.

Insgesamt ist es also möglich den Bodenaustausch vor Erhalt der Baugenehmigung durchzuführen vorausgesetzt eine Teilbaugenehmigung vorliegt. Es ist jedoch wichtig die geltenden Bauvorschriften und Genehmigungsverfahren zu beachten und sich vorab beim örtlichen Bauamt zu informieren um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






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