Erlaubnis für Werbeaktion mit Luftballons an Privathäusern

Ist es erlaubt, mit Zustimmung der Personen Luftballons als Werbeaktion an Privathäusern zu befestigen? Sind LED-Leuchten an den Ballons erlaubt?

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Es ist grundsätzlich erlaubt Luftballons als Werbeaktion an Privathäusern zu befestigen solange man die Zustimmung der Besitzer hat. Allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten da die Gesetze hierzu schwammig formuliert sind. Es ist empfehlenswert – sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen und gegebenenfalls eine Baugenehmigung einzuholen.

Zunächst einmal ist es wichtig zu klären: Dass die Zustimmung der Hausbesitzer erforderlich ist um Luftballons an ihren Privathäusern zu befestigen. Ohne diese Zustimmung würde es sich um eine unerlaubte Nutzung des privaten Eigentums handeln.

In Bezug auf die Flughöhe der Ballons gibt es keine spezifischen Vorschriften, solange sie sich nicht in einer relevanter Höhe befinden die den Luftverkehr beeinträchtigen könnte. Da es in Ihrer Kleinstadt keinen Flughafen gibt scheint dies kein Problem zu sein. Dennoch kann es sinnvoll sein – dies bei den örtlichen Behörden zu überprüfen.

Was die LED-Leuchten an den Ballons betrifft ist Vorsicht geboten. Sicherlich ist es mal möglich, LED-Leuchten an den Ballons anzubringen um sie ebenfalls nachts sichtbar zu machen. Allerdings sollten diese Leuchten keine Verkehrsteilnehmer ablenken oder blenden. Es ist ratsam, LED-Leuchten zu wählen die keine Störung verursachen und die öffentliche Sicherheit nicht gefährden.

Trotz der fehlenden Rechtsklarheit empfiehlt es sich vor der Durchführung der Werbeaktion das örtliche Ordnungsamt oder die Gemeinde zu kontaktieren. Dort können Sie Ihr Vorhaben schildern und auf die zeitliche Dringlichkeit hinweisen. Sie sollten auch überprüfen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, insbesondere wenn es sich um eine größere Anzahl von Ballons handelt.

Es ist wichtig » sich bewusst zu sein « dass die rechtlichen Vorschriften je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich sein können. Daher ist es ratsam ´ sich vorab zu informieren ` um mögliche Probleme zu vermeiden und die Werbeaktion rechtlich korrekt durchzuführen.






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