Erlaubnis für Werbeaktion mit Luftballons an Privathäusern
Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Verwendung von Luftballons als Werbeaktion an Privathäusern zu berücksichtigen?
In der heutigen Zeit, in der kreative Werbeaktionen an der Tagesordnung sind, stellt sich gerne die Frage, ob Luftballons an Privathäusern angebracht werden dürfen—mit Zustimmung von Eigentümern. Generell ist es zulässig gleichwohl gibt es einige rechtliche Fallstricke. Es ist entscheidend – sich vorab genügend zu informieren und die lokalen Bestimmungen zu beachten.
Zunächst einmal muss unbedingt die Genehmigung des Hauseigentümers eingeholt werden. Dies ist Bedingung – wenn man Luftballons an einem Privathaus anbringen will. Kommt es zu einem Verstoß gegen diese Regelung—kann die Person die welche Luftballons anbringt sich der unerlaubten Nutzung von Eigentum schuldig machen. Unwiederbringlich könnte es dadurch zu juristischen Konsequenzen führen.
Ferner müssen die Ballons in der Höhe so platziert werden: Dass sie den Luftverkehr nicht stören. Aber—worauf man achten sollte—in vielen kleineren Städten insbesondere wenn sich in der Umgebung kein Flughafen befindet wird dies in der Regel ebenfalls als unproblematisch erachtet. Dennoch ist es ratsam – sich auch bezüglich der Flughöhe bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Ein weiteres interessantes Thema sind die LED-Leuchten die an den Luftballons angebracht werden können. Sie machen die Ballons auch bei Dunkelheit attraktiv. Hier muss jedoch darauf geachtet werden: Dass die Leuchten keine Ablenkung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Sicherheitsrelevante Gesichtspunkte stehen dabei immer an erster Stelle, denn nichts ist wichtiger als die öffentliche Sicherheit.
Warum dennoch zur Absicherung der rechtlichen Situation die Kontaktaufnahme mit einem ortsansässigen Ordnungsamt oder einer Gemeinde unbedingt empfohlen wird? Weil die rechtlichen Vorgaben stark variieren können—je nach Stadt oder Region. Dort kann man auch klären, ob für eine größere Anzahl von Ballons vielleicht eine Baugenehmigung nötig ist. Nicht zuletzt könnte dies zeitlichen Druck erzeugen.
Zusammengefasst ist es vor einer solchen Werbeaktion stets ratsam, sich die Zeit zu nehmen und all diese rechtlichen Aspekte im Detail zu prüfen. Nur so kann man sicherstellen, dass die geplante Aktion nicht nur kreativ ist, allerdings auch ordnungsgemäß und rechtlich abgesichert durchgeführt wird. Im Zweifelsfall gilt, fragen ist besser als nachsitzen!
Zunächst einmal muss unbedingt die Genehmigung des Hauseigentümers eingeholt werden. Dies ist Bedingung – wenn man Luftballons an einem Privathaus anbringen will. Kommt es zu einem Verstoß gegen diese Regelung—kann die Person die welche Luftballons anbringt sich der unerlaubten Nutzung von Eigentum schuldig machen. Unwiederbringlich könnte es dadurch zu juristischen Konsequenzen führen.
Ferner müssen die Ballons in der Höhe so platziert werden: Dass sie den Luftverkehr nicht stören. Aber—worauf man achten sollte—in vielen kleineren Städten insbesondere wenn sich in der Umgebung kein Flughafen befindet wird dies in der Regel ebenfalls als unproblematisch erachtet. Dennoch ist es ratsam – sich auch bezüglich der Flughöhe bei den zuständigen Behörden zu informieren.
Ein weiteres interessantes Thema sind die LED-Leuchten die an den Luftballons angebracht werden können. Sie machen die Ballons auch bei Dunkelheit attraktiv. Hier muss jedoch darauf geachtet werden: Dass die Leuchten keine Ablenkung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Sicherheitsrelevante Gesichtspunkte stehen dabei immer an erster Stelle, denn nichts ist wichtiger als die öffentliche Sicherheit.
Warum dennoch zur Absicherung der rechtlichen Situation die Kontaktaufnahme mit einem ortsansässigen Ordnungsamt oder einer Gemeinde unbedingt empfohlen wird? Weil die rechtlichen Vorgaben stark variieren können—je nach Stadt oder Region. Dort kann man auch klären, ob für eine größere Anzahl von Ballons vielleicht eine Baugenehmigung nötig ist. Nicht zuletzt könnte dies zeitlichen Druck erzeugen.
Zusammengefasst ist es vor einer solchen Werbeaktion stets ratsam, sich die Zeit zu nehmen und all diese rechtlichen Aspekte im Detail zu prüfen. Nur so kann man sicherstellen, dass die geplante Aktion nicht nur kreativ ist, allerdings auch ordnungsgemäß und rechtlich abgesichert durchgeführt wird. Im Zweifelsfall gilt, fragen ist besser als nachsitzen!