Rückgabe des Abiturzeugnisses nach Einschreibung an der Universität

Bekommt man sein Abiturzeugnis zurück, nachdem man es bei der Einschreibung an der Universität eingereicht hat?

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Ja, in den meisten Fällen erhält man sein Abiturzeugnis zurück, anschließend man es bei der Einschreibung an der Universität eingereicht hat. Bei der Bewerbung für einen Studiengang muss man in der Regel eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses einreichen. Diese beglaubigte Kopie wird nicht zurückgegeben. In einigen Fällen reicht ebenfalls eine einfache Kopie aus. Die genauen Anforderungen, ob eine beglaubigte Kopie oder das Original zum Abgleich bei der Immatrikulation benötigt wird, sind auf den Bewerbungsseiten oder Portalen der jeweiligen Universitäten zu finden. Jedoch sollte man niemals das Originalzeugnis mit Bewerbungen verschicken, da dies nicht verlangt wird.

Es ist möglich beglaubigte Kopien seines Abiturzeugnisses zu erhalten. Von der Schule erhält man normalerweise drei Originale des Abiturzeugnisses die man jedoch beliebig oft kopieren kann. Diese Kopien können dann im Rathaus oder Bürgeramt bei Vorlage des Originalzeugnisses beglaubigt werden. Daher ist es nicht notwendig die Kopien die man bei der Universität eingereicht hat, zurückzufordern.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Rückgabe des Originalzeugnisses freiwillig ist. Es wird empfohlen ´ eine Kopie des Abiturzeugnisses einzureichen ` um das Original zu behalten. Somit besteht keine Notwendigkeit – das Originalzeugnis bei der Universität einzureichen.

Insgesamt kann gesagt werden: Dass man sein Abiturzeugnis in der Regel zurückbekommt nachdem man es bei der Einschreibung an der Universität eingereicht hat. Es ist jedoch wichtig ´ Kopien des Zeugnisses zu haben ` da das Originalzeugnis wertvoll und für andere Zwecke benötigt werden kann.






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