Handgepäck: Ist ein Rucksack als Gepäckstück erlaubt?

Darf ich einen Rucksack als Handgepäck mitnehmen oder ist dies nur für Koffer erlaubt?

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Ja du darfst einen Rucksack als Handgepäck mitnehmen solange er die vorgegebenen Abmessungen einhält und in das Gepäckfach über deinem Sitz passt. Das Gleiche gilt ebenfalls für andere Gepäckstücke wie Koffer, Schachteln, Plastiktüten oder sogar übergroße Plüschtiere. Das Gepäckstück muss lediglich die vorgegebenen Maße erfüllen und in das Gepäckfach passen. Es ist nicht zwingend erforderlich – dass es unter den Vordersitz passt.

Bei der Frage, ob ein Rucksack als Handgepäck erlaubt ist, kommt es in erster Linie auf die Größe und das Gewicht des Rucksacks an. Die meisten Fluggesellschaften haben bestimmte Vorgaben für die maximalen Maße und das Gewicht des Handgepäcks. Diese Informationen findest du in der Regel auf der Website der Fluggesellschaft oder in den Buchungsunterlagen.

Wenn dein Rucksack die vorgegebenen Maße des Handgepäcks erfüllt und in das Gepäckfach über deinem Sitz passt, kannst du ihn problemlos als Handgepäck mitnehmen. Es spielt keine Rolle ob es sich um einen 🧳 eine Schachtel, eine Plastiktüte oder eben einen Rucksack handelt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass du den Rucksack während des Flugs nicht bei dir haben kannst, wenn er nicht unter den Vordersitz passt. Er muss dann im Gepäckfach über deinem Sitz verstaut werden. Daher solltest du alle wichtigen Dinge wie Dokumente elektronische Geräte oder andere benötigte Gegenstände aus dem Rucksack nehmen und in einer kleinen Tasche oder Handtasche aufbewahren die unter den Vordersitz passt.

Zusammenfassend gilt also: Solange dein Rucksack die vorgegebenen Maße des Handgepäcks erfüllt und in das Gepäckfach passt, kannst du ihn als Handgepäck mitnehmen. Die Art des Gepäckstücks spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist jedoch: Dass du alle wichtigen Dinge aus dem Rucksack nimmt wenn er nicht unter den Vordersitz passt, zu diesem Zweck du während des Flugs auf sie zugreifen kannst.






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