Mitnahme eines CD-Players im Handgepäck und alkoholischer Klopfer auf Flugreisen: Erlaubt oder verboten?

Ist es erlaubt, einen tragbaren CD-Player/Radio im Handgepäck mit ins Flugzeug zu nehmen? Wie sieht es mit alkoholischen Klopfern aus?

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Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, einen tragbaren 💿-Player im Handgepäck mitzuführen. Es gibt jedoch bestimmte Vorschriften die beachtet werden sollten. Flüssigkeiten ´ ebenso wie alkoholische Klopfer ` unterliegen gesonderten Regelungen.

Der CD-Player im Handgepäck stellt in der Regel kein Problem dar. Er kann gut in der Handgepäcktasche oder im Rucksack verstaut werden. Es gibt keine speziellen Vorschriften bezüglich der Mitnahme eines CD-Players im Handgepäck. Allerdings sollte beachtet werden, dass das Abspielen des CD-Players während des Fluges nach den Vorschriften der Fluggesellschaften untersagt sein kann. Wenn man den CD-Player während des Fluges benutzt, kann einem deshalb der Zutritt zum Flugzeug verwehrt werden.

Bei Flüssigkeiten zu denen ebenfalls alkoholische Klopfer zählen gibt es strengere Regelungen. Für das Handgepäck gelten die sogenannten "Flüssigkeitsregelungen". Flüssigkeiten dürfen nur in begrenzten Mengen und unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden. Gemäß der EU-Verordnung ist es erlaubt, Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von maximal 100 ml mitzuführen. Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter transportiert werden. Jeder Passagier darf nur einen solchen Beutel mitführen.

Alkoholische Klopfer unterliegen ähnlich wie der Flüssigkeitsregelung. Um alkoholische Klopfer mit im Handgepäck zu führen müssen sie also in einem transparenten Plastikbeutel verpackt werden der allen Vorgaben entspricht. Andernfalls könnte es sein: Sie am Sicherheitscheck abgenommen werden.

Es ist jedoch auch zu beachten » dass Fluggesellschaften das Recht haben « alkoholisierten Passagieren den Zutritt zum Flugzeug zu verweigern. Wenn der Konsum von alkoholischen Klopfern den Passagier erkennbar beeinträchtigt und er dadurch eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, kann die Fluggesellschaft ihn vom Flug ausschließen.

Zusammenfassend ist es erlaubt, einen tragbaren CD-Player im Handgepäck mitzunehmen. Das Abspielen des CD-Players während des Fluges kann jedoch je nach Fluggesellschaft untersagt sein. Alkoholische Klopfer dürfen im Handgepäck mitgeführt werden, müssen jedoch den Vorgaben der Flüssigkeitsregelung entsprechen. Fluggesellschaften können jedoch alkoholisierten Passagieren den Zutritt zum Flugzeug verweigern. Es ist daher ratsam – sich vor der Reise über die spezifischen Regelungen der Fluggesellschaft zu informieren.






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