Mitnahme von Kindern mit einer Monatskarte im MVV München?

Kann eine 15-jährige und eine 14-jährige mit der Monatskarte ihres Freundesvaters fahren, wenn diese laut seines Wissens die Mitnahme von 1 Erwachsenen und 2 Kindern erlaubt? Gibt es mögliche Konsequenzen bei einer Kontrolle?

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Ja, laut den Mitnahmeregelungen des MVV (Münchner Verkehrs- und Tarifverbund) ist es möglich, dass eine 15-jährige und eine 14-jährige mit einer Monatskarte mitfahren, vorausgesetzt die Karte die Mitnahme von 1 Erwachsenen und 2 Kindern erlaubt. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen und Einschränkungen.

Gemäß den offiziellen Mitnahmeregelungen des MVV ist die Übertragbarkeit von Monatskarten grundsätzlich erlaubt. Das bedeutet – dass die Karte von einer Person auf eine andere übertragen werden kann. In diesem Fall könnte der Freundesvater die Monatskarte an seine Tochter weitergeben, zu diesem Zweck sie und ihre Freundin damit fahren können.

Die genauen Bestimmungen zur Mitnahme von Kindern sind wie folgt: Von Montag bis Freitag ist die Mitnahme von bis zu 3 Kindern im Alter von 6-14 Jahren ab 9 möglich. An Wochenenden und Feiertagen kann die Mitnahme rund um die erfolgen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten: Dass die Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr berechtigt sind die Tickets und Berechtigungen der Fahrgäste zu überprüfen. Wenn die Bestimmungen der Mitnahmeregelungen nicht eingehalten werden, kann dies zur Zahlung einer erhöhten Strafe führen. Gemäß den Tarifbestimmungen des MVV beträgt die erhöhte Strafe bei Nichtvorweisen eines gültigen Tickets oder bei einer nicht korrekten Verwendung des Tickets 60€.

Es empfiehlt sich also die genauen Bestimmungen und Regelungen der Mitnahme von Kindern mit der Monatskarte zu beachten um mögliche Strafen zu vermeiden. Im konkreten Fall sollten die Mädchen überprüfen ob die Monatskarte des Freundesvaters die Mitnahme von 1 Erwachsenen und 2 Kindern erlaubt. Wenn dies der Fall ist – können sie problemlos damit fahren.






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