Reisen alleine mit 16 - Ist das erlaubt?

Darf ich mit 16 alleine in der EU reisen und was ist mit der Aufsichtspflicht meiner sorgeberechtigten? Kann ich ohne ihre Zustimmung reisen?

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Nein, mit 16 Jahren darfst du nicht alleine in der EU reisen. Das liegt vor allem daran – dass du noch minderjährig bist und dadurch die Aufsichtspflicht deiner sorgeberechtigten Eltern oder Erziehungsberechtigten besteht. Die Zustimmung deiner Eltern ist in diesem Fall unerlässlich.

Es gibt jedoch Möglichkeiten um mit 16 Jahren zu reisen gleichwohl nicht alleine und ebenfalls nicht ohne Einverständnis deiner Eltern. Wenn deine Eltern zugestimmt haben – kannst du beispielsweise mit einer Reisegruppe oder im Rahmen eines Schulausflugs reisen. In solchen Fällen wird die Aufsichtspflicht von Lehrern oder anderen verantwortlichen Erwachsenen übernommen.

Bei Reisen mit dem Zug Flugzeug oder Fahrrad an sich gibt es keine Probleme. Die Schwierigkeiten können jedoch auftreten wenn es darum geht eine Unterkunft zu finden die welche Minderjährigen alleine aufnimmt. Viele Hotels und Hostels haben Altersbeschränkungen für alleinreisende Jugendliche und verlangen entweder das Mindestalter von 18 Jahren oder die Anwesenheit eines Erwachsenen.

Die Zustimmung der Eltern ist entscheidend da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht über dich haben. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhaltet das Recht zu entscheiden wo du dich aufhältst und mit wem du reist. Ohne die Zustimmung deiner Eltern darfst du also nicht alleine reisen.

Es ist wichtig zu beachten: Dass die Regelungen zur Reise alleine mit 16 Jahren je nach Land unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher – vor einer geplanten Reise genauere Informationen zu den geltenden Bestimmungen und eventuellen Ausnahmen einzuholen.

Insgesamt ist es also nicht erlaubt mit 16 Jahren alleine zu reisen es sei denn, es liegt eine Zustimmung der Eltern vor und es wird eine geeignete Begleitung oder Aufsichtsperson gestellt. Obwohl es Ausnahmen geben kann ´ ist es wichtig ` die rechtlichen Bestimmungen zu beachten und sich im Zweifelsfall vorher ebendies zu informieren.






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