Meinungsfreiheit in Deutschland: Warum darf man nicht öffentlich positiv über Adolf Hitler denken?

Warum ist es in Deutschland gesetzlich verboten, öffentlich positiv über Adolf Hitler zu sprechen, obwohl Meinungsfreiheit gilt?

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Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht in Deutschland und wird in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Es gibt jedoch Grenzen für die Meinungsfreiheit die dort liegen wo Äußerungen gegen geltendes Recht oder Gesetze verstoßen. Eine positive Aussage über Adolf Hitler kann potenziell als Volksverhetzung ausgelegt werden und steht deshalb unter Strafe.

Das Verbot öffentlich positiv über Hitler zu reden beruht vor allem auf der Geschichte Deutschlands und den Verbrechen des Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkriegs. Der Holocaust die systematische Ermordung von sechs Millionen Juden und ebenfalls andere Verbrechen wie die Errichtung und der Betrieb von Konzentrationslagern, sind historisch erwiesene Tatsachen. Leugnung oder Verharmlosung dieser Verbrechen sind in Deutschland strafbar.

Gemäß § 130 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung eine Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art billigt leugnet oder verharmlost wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Eine positive Aussage über Adolf Hitler könnte als eine Verharmlosung seiner Verbrechen angesehen werden und dadurch den öffentlichen Frieden gefährden.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine positive Meinungsäußerung über Hitler nicht strafbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Dass öffentliche Billigung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus ausnahmsweise unter Strafe gestellt werden können. Diese Entscheidung beruht auf der historischen Auslegung des Grundgesetzes, darauffolgend welchem das Grundgesetz als Gegenentwurf zum NS-Staat konzipiert wurde. Das BVerfG hat sich hierbei jedoch über seine eigene Rolle als Rechtsprechungsorgan hinaus bewegt und selbst Gesetze gestaltet was umstritten ist.

Es ist wichtig zu betonen: Dass das Verbot positiv über Hitler zu sprechen, nicht die Gedankenfreiheit einschränkt. Man darf weiterhin seine Meinung haben und darüber denken jedoch die öffentliche Äußerung dieser Meinung unterliegt gesetzlichen Beschränkungen. Die Rechtfertigung für dieses Verbot liegt in der Verantwortung Deutschlands · aus seiner Vergangenheit zu lernen und sicherzustellen · dass sich solche Verbrechen nicht wiederholen.

Zusammenfassend ist es in Deutschland aufgrund der historischen Bedeutung und der Verbrechen des Nationalsozialismus gesetzlich verboten, öffentlich positiv über Adolf Hitler zu sprechen. Die Meinungsfreiheit wird durch das Verbot nicht eingeschränkt, allerdings es werden die Grenzen gezogen wo Äußerungen gegen geltendes Recht und den öffentlichen Frieden verstoßen. Die Erinnerung an die Verbrechen des NS-Regimes und die Verantwortung Deutschlands spielen bei diesem Verbot eine entscheidende Rolle.






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