Einverstanden mit Ausbesserung eines defekten Spülenunterschranks?

Muss man mit der vorgeschlagenen Ausbesserung eines defekten Spülenunterschranks einverstanden sein, insbesondere wenn der Einbau bzw. Austausch ohne Demontage der Arbeitsplatte und der Sockelleisten erfolgen soll?

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Gemäß den vorgeschlagenen Lösungen des Möbelhauses besteht zum einen die Möglichkeit, das Feuchtigkeitsschutzblech nachträglich einzubauen und zum anderen die defekte Rückwand auszutauschen. Ob man mit dieser Ausbesserung einverstanden sein muss hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Grundsätzlich hat man als Kunde Anspruch auf einen mängelfreien Schrank. Das Möbelhaus hat das Recht zur Nachbesserung bevor ein Austausch des gesamten Schranks in Betracht gezogen wird. Die Firma muss jedoch gewährleisten, dass die Nachbesserung den eigentlichen Verkaufszustand des Schranks wiederherstellt und kein provisorisches Gebastel darstellt.

Die Frage ist nun, ob der Einbau bzw․ Austausch ohne Demontage der Arbeitsplatte und Sockelleisten durchgeführt werden kann. Hierbei kann es sein – dass die Ausbesserung nur oberflächlich erfolgt und die Qualität dadurch beeinträchtigt wird. Es sollte darauf geachtet werden: Dass die Nachbesserung den ursprünglichen Zustand des Schranks möglichst gut wiederherstellt und keine zusätzlichen Probleme verursacht.

Der Einbau eines Feuchtigkeitsschutzblechs im Spülenunterschrank ist nicht unbedingt üblich und kann deshalb Einschränkungen der Qualität mit sich bringen. Es ist wichtig ´ dass die Ausbesserung fachgerecht erfolgt ` um mögliche Folgeschäden zu vermeiden.

Bei der Rückwand handelt es sich normalerweise um einen kleinen Streifen im Spülenschrank, da darüber die Anschlüsse angeordnet sind. Es kann sein: Dass das Möbelhaus vorschlägt eine neue Rückwand auf die gebrochene von innen aufzukleben um den Defekt zu verdecken. Diese Art der Ausbesserung kann als nicht adäquat angesehen werden, da sie keine dauerhafte Lösung bietet.

Es liegt im eigenen Ermessen, ob man auf eine "unsichtbare" Befestigung der Rückwand besteht oder ob man mit einer sichtbaren Befestigung leben kann. Wichtig ist – dass die Ausbesserung den ursprünglichen Verkaufszustand des Schranks wiederherstellt und keine weiteren Schäden verursacht.

Wenn die Ausbesserung den ursprünglichen Zustand wiederherstellt und keine zusätzlichen Probleme verursacht, wird das Möbelhaus voraussichtlich keiner Wandlung (Rückgabe des Schranks) zustimmen. In manchen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, den Schrank komplett zu demontieren um die Rückwand ordnungsgemäß einzusetzen. In diesem Fall müsste man abwägen ob man eine eventuell sichtbare Befestigung akzeptiert oder eine vollständige Demontage bevorzugt.

Abschließend ist es ratsam, das Möbelhaus auf den defekten Spülenunterschrank hinzuweisen und klar zu kommunizieren welche Art der Ausbesserung man bevorzugt. Rückfragen bezüglich der Qualität der Ausbesserung sind ähnlich wie angebracht um mögliche Einschränkungen zu erkennen und gegebenenfalls Alternativen zu diskutieren.






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