Alternative Arbeitsbereiche für Altenpflegerinnen und Altenpfleger
Wo können Altenpflegerinnen und Altenpfleger außerhalb der üblichen Pflegebereiche arbeiten? Gibt es Bereiche, die weniger körperliche Belastung mit sich bringen oder wo man im Büro arbeiten kann?
Als Altenpflegerin oder Altenpfleger gibt es tatsächlich viele alternative Arbeitsbereiche, in denen man nicht zwangsläufig in Pflegeheimen oder ambulanten Diensten arbeiten muss. Hier sind einige Optionen:
1. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK): Der MDK ist zuständig für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und die Überprüfung von Pflegediensten. Hier kann man als Altenpflegerin oder Altenpfleger im Auftrag der Krankenkassen tätig sein und Gutachten erstellen.
2. Heimaufsicht: In der Heimaufsicht ist man für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen zuständig. Man kontrolliert die Einhaltung von Qualitätsstandards und sorgt für die Einhaltung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner.
3. Ambulante Intensivpflege: In der ambulanten Intensivpflege kümmert man sich um schwerstpflegebedürftige Patienten die zu Hause oder in Wohngemeinschaften versorgt werden. Hier hat man in der Regel nur einen Patienten pro Tag und die körperliche Belastung ist geringer als in Pflegeheimen.
4. Wundexpertin: Durch eine Weiterbildung zur Wundexpertin kann man sich auf die Behandlung und Versorgung von Wunden spezialisieren. Vor allem Sanitätshäuser suchen immer wieder nach Wundexperten die Therapievorschläge machen und Wunden begutachten.
5. Leitung einer Pflegeeinrichtung: Durch die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) kann man eine leitende Position in einer Pflegeeinrichtung übernehmen. Die Arbeit besteht hier hauptsächlich aus Büroaufgaben und der Organisation des Pflegedienstes.
6. Pflegepädagogik: Durch ein Studium der Pflegepädagogik kann man später als Dozentin oder Dozent in der Ausbildung von Pflegekräften tätig sein. Hier ist man vorwiegend im Unterricht oder in der Organisation von Praxisphasen eingesetzt.
7. Pflegeberatung: Krankenkassen suchen immer wieder nach Pflegeberatern die Ratsuchenden bei Fragen zur Pflege und Sozialleistungen unterstützen. Diese Tätigkeit findet in der Regel in Büros oder Pflegestützpunkten statt.
8. Eingliederungshilfe: In der Eingliederungshilfe arbeitet man mit Menschen mit geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Hier steht weniger die pflegerische Aufgabe im Vordergrund allerdings eher die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und der Schaffung einer Tagesstruktur.
Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten gibt es noch viele weitere Weiterbildungen die auf Bürojobs oder spezialisierte Tätigkeiten vorbereiten. Es gibt beispielsweise Pflegegutachter ´ die bei Gerichtsverfahren hinzugezogen werden ` oder Betreuungskräfte im ambulanten Bereich. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass für die meisten dieser Tätigkeiten eine dreijährige Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger Voraussetzung ist.
1. Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK): Der MDK ist zuständig für die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und die Überprüfung von Pflegediensten. Hier kann man als Altenpflegerin oder Altenpfleger im Auftrag der Krankenkassen tätig sein und Gutachten erstellen.
2. Heimaufsicht: In der Heimaufsicht ist man für die Überwachung von Alten- und Pflegeheimen zuständig. Man kontrolliert die Einhaltung von Qualitätsstandards und sorgt für die Einhaltung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner.
3. Ambulante Intensivpflege: In der ambulanten Intensivpflege kümmert man sich um schwerstpflegebedürftige Patienten die zu Hause oder in Wohngemeinschaften versorgt werden. Hier hat man in der Regel nur einen Patienten pro Tag und die körperliche Belastung ist geringer als in Pflegeheimen.
4. Wundexpertin: Durch eine Weiterbildung zur Wundexpertin kann man sich auf die Behandlung und Versorgung von Wunden spezialisieren. Vor allem Sanitätshäuser suchen immer wieder nach Wundexperten die Therapievorschläge machen und Wunden begutachten.
5. Leitung einer Pflegeeinrichtung: Durch die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) kann man eine leitende Position in einer Pflegeeinrichtung übernehmen. Die Arbeit besteht hier hauptsächlich aus Büroaufgaben und der Organisation des Pflegedienstes.
6. Pflegepädagogik: Durch ein Studium der Pflegepädagogik kann man später als Dozentin oder Dozent in der Ausbildung von Pflegekräften tätig sein. Hier ist man vorwiegend im Unterricht oder in der Organisation von Praxisphasen eingesetzt.
7. Pflegeberatung: Krankenkassen suchen immer wieder nach Pflegeberatern die Ratsuchenden bei Fragen zur Pflege und Sozialleistungen unterstützen. Diese Tätigkeit findet in der Regel in Büros oder Pflegestützpunkten statt.
8. Eingliederungshilfe: In der Eingliederungshilfe arbeitet man mit Menschen mit geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Hier steht weniger die pflegerische Aufgabe im Vordergrund allerdings eher die Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und der Schaffung einer Tagesstruktur.
Zusätzlich zu diesen Möglichkeiten gibt es noch viele weitere Weiterbildungen die auf Bürojobs oder spezialisierte Tätigkeiten vorbereiten. Es gibt beispielsweise Pflegegutachter ´ die bei Gerichtsverfahren hinzugezogen werden ` oder Betreuungskräfte im ambulanten Bereich. Es ist jedoch wichtig zu beachten – dass für die meisten dieser Tätigkeiten eine dreijährige Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpfleger Voraussetzung ist.