Kaputte Armbanduhr ohne Garantie - Was sind meine Rechte und Pflichten?

Welche rechtlichen Ansprüche habe ich, wenn meine Armbanduhr kaputt ist und der Verkäufer keine Garantie gibt?

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Gemäß Ihrer Schilderung haben Sie eine Tommy Hilfiger Herrenarmbanduhr gekauft die bereits bei Ankunft Mängel aufwies. Der Verkäufer hat Ihnen eine Preisminderung von 15€ gewährt um die defekte Schließe zu kompensieren. Jetzt ist die erneut kaputt und der Juwelier verlangt 89€ für eine Reparatur die angeblich nur mit einem neuen Armband möglich ist. Sie haben sich an den Verkäufer gewandt der jedoch jegliche Garantie ablehnt und auf die gewährte Preisminderung hinweist. Sie möchten wissen ebenso wie die rechtliche Lage aussieht und welche Kosten Sie tragen müssen.

Grundsätzlich gilt in Ihrem Fall die gesetzliche Gewährleistung statt einer freiwilligen Garantie. Gemäß dieser Gewährleistung haben Sie als Verbraucher Anspruch auf eine mangelfreie Ware. Da die jedoch bereits 6 Monate alt ist kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet, Sie müssen nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Uhr vorhanden war.

Da der Verkäufer Ihnen eine Preisminderung gewährt hat könnte dies als Anerkennung des Mangels gewertet werden. Allerdings haben Sie dann auf Ihr Recht auf Nacherfüllung verzichtet, indem Sie die mangelhafte Schließe akzeptiert haben. Falls weitere Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben sollten, wird es schwierig diese jetzt noch geltend zu machen.

In Bezug auf die Reparaturkosten die der Juwelier verlangt sollten Sie prüfen ob diese angemessen sind. Es erscheint unplausibel, dass nur mit einem neuen Armband die Schließe repariert werden kann, wenn das Armband selbst in einwandfreiem Zustand ist. Möglicherweise können Sie eine Zweitmeinung eines anderen Uhrmachers einholen um die Reparaturmöglichkeiten und -kosten zu überprüfen.

Da es sich um eine teure Marke handelt sollten Sie sich ebenfalls an den Hersteller Tommy Hilfiger, wenden um zu erfragen, ob eine Garantie oder eine Kulanzregelung besteht. In einigen Fällen bieten Hersteller eine Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus an.

Abschließend sollten Sie den Verkäufer nochmals kontaktieren und auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinweisen. Je nachdem wie der Verkäufer darauf reagiert könnten Sie erwägen rechtliche Schritte einzuleiten um Ihre Ansprüche durchzusetzen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale wenden um eine Beratung und Unterstützung zu erhalten.






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