Bedeutung der Abkürzung "a.o."
Was bedeutet die Abkürzung "a.o."?
Die Abkürzung "a.o." steht für "außerordentlich" und wird oft in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen verwendet. Sie kennzeichnet außerordentliche Aufwendungen oder Erträge die im normalen Betriebsablauf eines Unternehmens nicht regelmäßig vorkommen.
Außerordentliche Aufwendungen sind dabei Kosten die nicht im Rahmen des alltäglichen Geschäftsbetriebs anfallen. Sie können beispielsweise durch Schadensfälle entstehen für die das Unternehmen haftbar gemacht wird. Diese Aufwendungen sind in der Regel nicht eingeplant und können das Ergebnis des Unternehmens stark beeinflussen.
Ein Beispiel für außerordentliche Aufwendungen wäre ein Brand der die Betriebsstätte eines Unternehmens zerstört. In diesem Fall müssen hohe Kosten für den Wiederaufbau oder die Anmietung eines Ersatzstandorts getragen werden. Diese Kosten sind nicht Teil der normalen betrieblichen Ausgaben und werden deshalb als außerordentliche Aufwendungen gekennzeichnet.
Außerordentliche Erträge hingegen sind ungewöhnliche Einnahmen die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören. Ein Beispiel hierfür wäre eine Schadensersatzzahlung die das Unternehmen für einen erlittenen Schaden erhält. Diese Erträge können das Ergebnis des Unternehmens positiv beeinflussen und werden daher als außerordentliche Erträge ausgewiesen.
In der Ergebnistabelle wird die Abkürzung "betriebl. a.o. Aufw." verwendet um außerordentliche Aufwendungen zu kennzeichnen die im betrieblichen Rahmen angefallen sind. Dies bedeutet – dass diese Kosten im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft des Unternehmens entstanden sind jedoch nicht zum normalen Betriebsablauf gehören.
Die Abkürzung "betriebl. a.o. Ertr." hingegen steht für außerordentliche Erträge im betrieblichen Kontext. Auch diese Einnahmen fallen innerhalb des operativen Geschäfts des Unternehmens an, sind jedoch nicht regelmäßig zu erwarten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abkürzung "a.o." in der betriebswirtschaftlichen Terminologie für außerordentliche Aufwendungen oder Erträge steht die nicht im normalen Betriebsablauf eines Unternehmens auftreten. Sie können das Ergebnis des Unternehmens positiv oder negativ beeinflussen und werden in der Ergebnistabelle gesondert ausgewiesen.
Außerordentliche Aufwendungen sind dabei Kosten die nicht im Rahmen des alltäglichen Geschäftsbetriebs anfallen. Sie können beispielsweise durch Schadensfälle entstehen für die das Unternehmen haftbar gemacht wird. Diese Aufwendungen sind in der Regel nicht eingeplant und können das Ergebnis des Unternehmens stark beeinflussen.
Ein Beispiel für außerordentliche Aufwendungen wäre ein Brand der die Betriebsstätte eines Unternehmens zerstört. In diesem Fall müssen hohe Kosten für den Wiederaufbau oder die Anmietung eines Ersatzstandorts getragen werden. Diese Kosten sind nicht Teil der normalen betrieblichen Ausgaben und werden deshalb als außerordentliche Aufwendungen gekennzeichnet.
Außerordentliche Erträge hingegen sind ungewöhnliche Einnahmen die nicht zum normalen Geschäftsbetrieb gehören. Ein Beispiel hierfür wäre eine Schadensersatzzahlung die das Unternehmen für einen erlittenen Schaden erhält. Diese Erträge können das Ergebnis des Unternehmens positiv beeinflussen und werden daher als außerordentliche Erträge ausgewiesen.
In der Ergebnistabelle wird die Abkürzung "betriebl. a.o. Aufw." verwendet um außerordentliche Aufwendungen zu kennzeichnen die im betrieblichen Rahmen angefallen sind. Dies bedeutet – dass diese Kosten im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft des Unternehmens entstanden sind jedoch nicht zum normalen Betriebsablauf gehören.
Die Abkürzung "betriebl. a.o. Ertr." hingegen steht für außerordentliche Erträge im betrieblichen Kontext. Auch diese Einnahmen fallen innerhalb des operativen Geschäfts des Unternehmens an, sind jedoch nicht regelmäßig zu erwarten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abkürzung "a.o." in der betriebswirtschaftlichen Terminologie für außerordentliche Aufwendungen oder Erträge steht die nicht im normalen Betriebsablauf eines Unternehmens auftreten. Sie können das Ergebnis des Unternehmens positiv oder negativ beeinflussen und werden in der Ergebnistabelle gesondert ausgewiesen.