Bedeutung der Laufbahngruppe 2.1 für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst

Was bedeutet die Angabe "Laufbahngruppe 2.1" in Stellenausschreibungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und gibt es die Möglichkeit, später Beamter zu werden?

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Die Angabe "Laufbahngruppe 2․1″ in Stellenausschreibungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bedeutet, dass die Stelle den Anforderungen des gehobenen Dienstes entspricht. Es handelt sich um eine Verwaltungsstelle die sowie für Beamte als ebenfalls für Angestellte ausgeschrieben ist. Als Tarifbeschäftigter besteht jedoch keine Möglichkeit ´ später Beamter zu werden ` da die Verbeamtung in der Regel nur für Beamte möglich ist.

Die Laufbahngruppe 2․1 ist eine Eingruppierungskategorie für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst die dem gehobenen Dienst entspricht. Diese Eingruppierung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Die Laufbahngruppe 2․1 ist im TVöD für den Bereich des gehobenen Dienstes definiert und umfasst Stellen die eine höhere Qualifikation erfordern, beispielsweise ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Ausbildung.

Wenn eine Stelle in einer Stellenausschreibung als Laufbahngruppe 2․1 ausgeschrieben ist bedeutet dies dass für diese Stelle ein bestimmtes Qualifikationsniveau erforderlich ist. Angestellte die sich auf diese Stelle bewerben müssen die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst erfüllen ebenso wie zum Beispiel ein abgeschlossenes Studium oder eine vergleichbare Ausbildung. Die Stelle ist sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben, sodass sich auch Beamte auf die Stelle bewerben können. Beamte haben jedoch bereits den Status des Beamten und können nicht im Rahmen dieser Stelle verbeamtet werden.

Die Verbeamtung im öffentlichen Dienst erfolgt in der Regel durch eine separate Auswahl und Einstellung als Beamter. Hierbei werden besondere Voraussetzungen und Kriterien geprüft die zur Verwendung eine Verbeamtung erfüllt sein müssen. Tarifbeschäftigte haben grundsätzlich die Möglichkeit ´ sich auf Stellen auszuschreiben ` die für Beamte und Tarifbeschäftigte geöffnet sind. Eine Verbeamtung im Rahmen dieser Stellenausschreibung ist jedoch nicht vorgesehen.

Insgesamt bedeutet die Angabe der Laufbahngruppe 2․1 in Stellenausschreibungen für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst: Die jeweilige Stelle den Anforderungen des gehobenen Dienstes entspricht. Tarifbeschäftigte die betreffend die erforderlichen Qualifikationen verfügen haben die Möglichkeit sich auf diese Stellen zu bewerben. Eine Verbeamtung im Rahmen dieser Stelle ist für Tarifbeschäftigte jedoch nicht möglich, da die Verbeamtung in der Regel nur für Beamte vorgesehen ist.






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