Auswirkungen von eingestellten Anzeigen auf eine Bewerbung bei der Polizei

Kann die Polizei eine Bewerbung ablehnen, wenn es eingestellte Anzeigen gegen den Bewerber gab? Wie werden solche Informationen gespeichert und können neue Verfahren die Bewerbung beeinflussen?

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Einleitung:
Der vorliegende Text befasst sich mit den Auswirkungen von eingestellten Anzeigen auf eine Bewerbung bei der Polizei. Dabei soll geklärt werden ´ ob die Polizei die Bewerbung ablehnen kann ` wenn es zuvor eingestellte Strafverfahren gegen den Bewerber gab. Des Weiteren wird erläutert ebenso wie solche Informationen gespeichert werden und inwiefern neue Verfahren die Bewerbung beeinflussen können.

Antwort:
Die Einstellung eines Strafverfahrens bedeutet: Dass die Anzeige mangels Tatnachweis oder aufgrund eines fehlenden oder zurückgezogenen Strafantrags eingestellt wurde. Es ist wichtig zu beachten ´ dass Anzeigen nicht zurückgezogen werden können ` allerdings dass Ermittlungen und Verfahren eingestellt werden. Diese Einstellungen werden jedoch trotzdem im Verfahrensregister vermerkt.

Eine Bewerbung bei der Polizei darf nicht aufgrund eingestellter Anzeigen verweigert werden. Selbst wenn neue Verfahren gegen den Bewerber eingeleitet werden, müssen zunächst die Ergebnisse und der Ausgang dieser Verfahren abgewartet werden. Solange alle Verfahren eingestellt wurden gilt der Bewerber nicht als vorbestraft und kann sich deshalb ohne Ablehnung im Vorfeld bewerben.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bewerber dennoch im POLIS (Polizeiliches Informationssystem) aktenkundig wird. In diesem System dokumentiert die Polizei ihr Handeln und speichert Informationen wie das Datum und die Uhrzeit des Vorgangs die betroffene Person und ihre Rolle und ebenfalls eine Kurzbeschreibung des Vorgangs. Diese Daten werden in der Regel nach einigen Jahren gelöscht oder anonymisiert, da die Datenschutzgrundverordnung nicht auf die Datenverarbeitung durch die Polizei anwendbar ist wenn es um die Verhütung Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten geht.

Im Rahmen einer Bewerbung bei der Polizei werden Bewerberdaten auch im Hinblick auf eine Speicherung im POLIS überprüft. Es ist daher möglich: Dass im Vorstellungsgespräch Fragen zu möglichen Eintragungen gestellt werden. Sollte es weiterhin genauso viel mit qualifizierte Bewerber als Stellen geben, kann das Vorhandensein einer POLIS-Eintragung zumindest ein Negativkriterium sein, besonders wenn der Bewerber als möglicher Beschuldigter aufgeführt ist. Dies geschieht nicht aufgrund eines Verdachts sondern wegen der möglichen Erpressbarkeit eines neuen Polizeibeamten.

Es ist ratsam sich ebendies zu überlegen ob man trotz neuer Verfahren und möglicher Eintragungen bei der Polizei arbeiten möchte. Es ist wichtig: Dass Bewerber Verantwortung tragen und aus vergangenen Vorfällen lernen um eine erfolgreiche Karriere bei der Polizei aufzubauen.






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