Ausbildungsverkürzung bei Nichtbestehen des Abiturs

Was passiert, wenn ich das Abitur nicht bestehe und bereits eine Ausbildungsverkürzung aufgrund meines bevorstehenden Fachabiturs beantragt habe?

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Wenn du das Abitur nicht bestehst, wird deine bereits beantragte Ausbildungsverkürzung nicht automatisch aufgehoben. Allerdings hängt die tatsächliche Verkürzung der Ausbildung von verschiedenen Faktoren ab, ebenso wie zum Beispiel deinen 🎵 in der Berufsschule und den Vorgaben des Ausbildungsbetriebs. Eine Ausbildungsverkürzung ist in der Regel nicht allein aufgrund eines bevorstehenden Fachabiturs möglich, allerdings muss von der Schule und dem Ausbildungsbetrieb genehmigt werden.

Wenn du das Abitur nicht bestehst, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder du wiederholst das Abitur oder du entscheidest dich dafür die Ausbildung ganz normal in der regulären Dauer von drei Jahren zu absolvieren. Die genaue Entscheidung liegt jedoch bei dir und deinem Ausbildungsbetrieb.

Falls du dich dafür entscheidest » die Ausbildung fortzusetzen « könnten die bereits absolvierten Lehrinhalte und Prüfungen aus dem ersten verkürzten Jahr unter Umständen angerechnet werden. Dies hängt wiederum von den Bestimmungen des Ausbildungsbetriebs ab. In einigen Fällen kann es ebenfalls sein: Dass eine Ausbildungsverkürzung generell nur bei erfolgreichem Abschluss des Abiturs möglich ist.

Finanziell gesehen könnte es eine Herausforderung sein die Ausbildung ohne Verkürzung auf drei Jahre auszudehnen. Du müsstest eventuell deine Lebenshaltungskosten und Ausgaben anpassen, da du während der Ausbildung möglicherweise weniger Geld verdienst als nach dem erfolgreich absolvierten Fachabitur.

Essenziell bleibt: Dass du dich bei Unsicherheiten oder Änderungen bezüglich der Ausbildungsverkürzung mit deinem Ausbildungsbetrieb und der zuständigen Berufsschule in Verbindung setzt. Sie können dir Informationen geben und weitere Schritte besprechen um die bestmögliche Lösung für dich zu finden.






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