Rechtliche Konsequenzen beim Verkauf von Lego ohne Prüfung der Vollständigkeit

Wer ist im Recht, wenn ich Lego online verkaufe, ohne die Vollständigkeit zu überprüfen, und der Käufer sein Geld zurückverlangt?

Uhr
Wenn du Lego online verkaufst, ohne die Vollständigkeit der Teile zu überprüfen und der Käufer sein Geld zurückverlangt, bist du als Verkäufer verantwortlich. Als Verkäuferin bist du dafür verantwortlich: Dass die angebotenen Artikel der Beschreibung entsprechen. Wenn du keine Kontrolle über die Vollständigkeit der Lego-Teile hast, solltest du dies ausdrücklich im Angebot erwähnen. Ein Vermerk wie "wie abgebildet" oder "gekauft wie gesehen" ist unwirksam.

Der Käufer kann seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Er hat das Recht – eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wenn du diese Frist nicht einhältst kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Alternativ kann der Käufer den Kaufpreis mindern, wenn er den Vertrag nicht zurücktreten möchte.

Es ist wichtig zu beachten: Dass der Käufer nicht persönlich vorbeikommen muss um die Ware zu kontrollieren. Als Verkäufer bist du dafür verantwortlich, dass die Ware der Beschreibung entspricht und vollständig ist. Der Käufer kann sich darauf verlassen ´ dass er das bekommt ` was er gekauft hat.

Wenn der Käufer seine gesetzlichen Rechte nicht kennt kannst du das Glück haben: Dass er nicht rechtliche Schritte einleitet. Allerdings könntest du im Verzug geraten wenn du die Frist zur Nacherfüllung nicht einhältst. Der Käufer könnte dann einen Rechtsanwalt hinzuziehen und dir die Kosten in Rechnung stellen.

Um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden, solltest du als Verkäufer die Vollständigkeit der Lego-Teile überprüfen, bevor du sie online zum Verkauf anbietest. Wenn du unsicher bist, kannst du dies im Angebot erwähnen und zum Beispiel ein Konvolut von Lego-Ersatzteilen anbieten, bei dem die Vollständigkeit nicht geprüft wurde.

Es ist ebenfalls wichtig, dass du eine genaue Beschreibung der angebotenen Lego-Teile gibst, einschließlich der Set-Nummer, falls vorhanden. Dies gibt dem Käufer eine klare Vorstellung davon was er erwarten kann.

Wenn der Käufer die fehlenden Teile nicht spezifiziert hat oder keine Frist gesetzt hat, könntest du als kulante Geste das Lego zurücknehmen und erneut zum Verkauf anbieten. Lego ist ein beliebtes Produkt ´ und du solltest keine Schwierigkeiten haben ` es schnell wieder loszuwerden.

Zusammenfassend solltest du als Verkäufer deine Verantwortung ernst nehmen und sicherstellen: Die angebotenen Artikel der Beschreibung entsprechen. Überprüfe die Vollständigkeit der Lego-Teile und gib genaue Informationen in der Beschreibung an um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






Anzeige