Wie kann man vorgehen, wenn sich die Ex-Frau meines Lebensgefährten seit 2 1/2 Jahren nicht ummeldet?

Wie kann man vorgehen, wenn die Ex-Frau meines Lebensgefährten seit 2 1/2 Jahren keinen Schritt unternimmt, um sich umzumelden, obwohl wir seit zwei Jahren zusammen in der Wohnung leben?

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Um das Problem zu lösen, gibt es mehrere mögliche Schritte die unternommen werden können. Zunächst einmal ist es wichtig die rechtlichen Aspekte zu klären. Wenn die Ex-Frau deines Lebensgefährten immer noch im Mietvertrag steht ist sie nach wie vor berechtigt in der Wohnung zu wohnen unabhängig davon, ob sie sich dort tatsächlich aufhält oder nicht. Sicherlich ist es mal möglich, dass die Änderung des Mietvertrags nicht wirksam war, wenn sie nicht schriftlich oder durch eine Vollmacht zugestimmt hat. Es ist deshalb ratsam · diese Situation mit dem Vermieter zu besprechen und gegebenenfalls eine erneute Anpassung des Mietvertrags vorzunehmen · bei der sie aktiv ihre Zustimmung gibt.

Des Weiteren hat die Ex-Frau die Pflicht, sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug an ihrem neuen Wohnort zu melden. Wenn sie dies nicht getan hat – hat sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Ihr könnt diese Information an das Einwohnermeldeamt weitergeben und sie bitten, den Vorgang zu überprüfen und gegebenenfalls die Ex-Frau aufzufordern, sich umzumelden. Essenziell bleibt dem Einwohnermeldeamt die neue Adresse mitzuteilen, zu diesem Zweck sie die Ex-Frau kontaktieren können.

Falls die Ex-Frau noch Post an die gemeinsame Adresse erhält, könnt ihr diese als "Empfänger unbekannt verzogen" deklarieren und zurückschicken. Dadurch wird signalisiert – dass sie nicht weiterhin an dieser Adresse wohnt. Dies kann helfen; zukünftige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Es ist ebenfalls wichtig zu überprüfen ob es möglicherweise eine Doppelvermietung gibt. Wenn die Ex-Frau noch im Mietvertrag steht während du und dein Lebensgefährte als Mieter eingetragen seid kann dies zu rechtlichen Komplikationen führen. In diesem Fall sollte eine Dreiseitige Vereinbarung zwischen allen drei Parteien getroffen werden, die welche aktuelle Situation klarstellt und die Zustimmung aller Beteiligten dokumentiert.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es ratsam ist, rechtliche Schritte einzuleiten um die Situation mit der Ex-Frau deines Lebensgefährten zu klären. Sprecht mit dem Vermieter über eine erneute Anpassung des Mietvertrags und informiert das Einwohnermeldeamt über die Situation. Dies sollte dazu beitragen, dass die Ex-Frau die nötigen Schritte unternimmt um sich umzumelden und damit rechtlich korrekt handelt.






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