Hausrecht in der Kirche: Was darf ein Pastor/Priester/Pfarrer?

In welchen Fällen können Pastoren oder Pfarrer Personen aus der Kirche verweisen?

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Das Hausrecht – ein oft missverstandenes Thema in und um die Kirche. Was sagt es wirklich über die Rechte von Pastoren, Priestern oder Pfarrern aus? Schaut man ebendies hin – liegt das Hausrecht in der Regel bei den verantwortlichen Personen dieser religiösen Institutionen. Das gibt ihnen theoretisch das Recht Menschen jederzeit aus der Kirche zu verweisen. Begründungen sind dabei in der Regel nicht notwendig. Die Realität sieht jedoch anders aus. Ein Pastor wird kaum jemanden wegen seiner Kleidung oder seines Verhaltens vor die 🚪 setzen, wenn dieser sich nicht störend verhält – denkt man an den gemeinschaftlichen Gottesdienst und den Frieden, den die Kirche den Gläubigen bieten möchte.

Man könnte leicht annehmen » dass kirchliche Einrichtungen klare « einheitliche Regeln für das Hausrecht haben. Das ist jedoch ein Irrtum. Jede Kirche hat ihre eigenen Gesetze und Vorschriften. Diese Regeln werden von den jeweiligen Kirchenleitungen festgelegt und können erheblich variieren. In der römisch-katholischen Kirche ist das Hausrecht im Codex Iuris Canonici verankert – einem Dokument, das zentrale Bestimmungen des Kirchenrechts festhält. Evangelische Landeskirchen hingegen orientieren sich an ihrer speziellen Kirchenordnung die in ihrer Region Gültigkeit besitzt.

Es gibt nicht nur Unterschiede in den Satzungen. Auch die Ausübung ist von mehreren Faktoren abhängig. An erster Stelle steht der Wunsch der Kirche, Besucher willkommen zu heißen. Es wird als wichtig erachtet – einen Raum der Spiritualität zu schaffen. Gäbe es irgendwelche verschnörkelten Regeln zur Kleidung, müsste es für die Kirchenbesucher ebenfalls einen Grund geben diese anzuwenden – eine festgelegte Kleiderordnung. Allgemein gilt: Kleidung sollte Ausdruck von Wertschätzung gegenüber Gott und dem Gebot das Opfer Jesu Christi zu ehren sein. Das ist die Idealvorstellung, allerdings was ist mit den Ausnahmen? Arbeitsleidende Personen können beispielsweise nicht immer die Möglichkeit haben, sich vor dem Besuch umzukleiden.

Dennoch – bei stören von Gottesdiensten zählt der pastorale Ansatz. Ist der Gottesdienst in Gefahr etwa durch lautstarkes Verhalten oder gar Randalieren ist es der Aufgabe des Pastors die Ruhe und Ordnung wiederherzustellen. In solchen Fällen sind er oder sie berechtigt, einzugreifen. Aber auch hier zeigt sich die Praxis. Oftmals wird versucht – durch ein respektvolles 💬 zuerst eine Lösung zu finden. Die Ausbildung eines Pastors lehrt auf Menschen zuzugehen. Gewaltfreie Kommunikation ist das Ziel.

Die Kirche selbst hat meist wenig Interesse daran sich von Menschen fernzuhalten. Das Image ´ eine offene und einladende Atmosphäre zu schaffen ` ist von hohem Wert. Ein Pastor kann theoretisch Personen aus der Kirche verweisen. In der aktuellen Praxis bleibt jedoch ungewiss ebenso wie oft dies tatsächlich geschieht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Rechte von Pastoren, Priestern und Pfarrern hinsichtlich des Hausrechts sind von institutionellen Rahmenbedingungen geprägt. Solange die Besucher friedlich sind und keinen Störfaktor darstellen, bleibt das Verweisen eher eine theoretische Überlegung als eine gängige Praxis. Die Kirche zeigt sich überwiegend freundlichen und aufgeschlossenen Gesichtern gegenüber – und das bleibt in der Regel auch so.






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