Überladung bei Transportunternehmen unter 3,5T: Strafe auch ohne Lizenz?

Droht eine Strafe bei Überladung für Transportunternehmen unter 3,5 Tonnen, auch wenn keine Lizenz benötigt wird? Bezieht sich die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen auf das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs?

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Bei einem Transportunternehmen, das Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht unter 3⸴5 Tonnen betreibt ist grundsätzlich keine Lizenz erforderlich. Allerdings können saftige Strafen drohen wenn das Fahrzeug überladen ist. Die Frage stellt sich, ob sich die Gewichtsgrenze von 3⸴5 Tonnen auf das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs bezieht.

Die Gewichtsgrenze von 3⸴5 Tonnen bezieht sich immer auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Das bedeutet: Dass das Leergewicht des Fahrzeugs also ohne Beladung, bereits in diese Gewichtsbegrenzung mit einberechnet wird. In dem genannten Szenario, bei dem ein 3,5-Tonner mit einem Leergewicht von 2 Tonnen mit 2 Tonnen Ware beladen wird, beträgt das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs 4 Tonnen. Das Fahrzeug ist dadurch überladen, da das zulässige Gesamtgewicht von 3⸴5 Tonnen überschritten wird.

Bei einer Überladung droht eine Strafe unabhängig davon ob eine Lizenz für den Betrieb des Transportunternehmens erforderlich ist oder nicht. Die Strafen für Überladungen können je nach Land und Verkehrsvorschriften variieren, sind aber oft mit hohen Bußgeldern verbunden. Zusätzlich zur Strafe für die Überladung kann in manchen Fällen ebenfalls eine Gewinnabschöpfung verhängt werden.

Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die fehlende Lizenz in diesem konkreten Fall erst einmal unabhängig von der Überladung ist. Die Strafe bezieht sich vorrangig auf das Verstoßen gegen die Gewichtsgrenze und nicht auf die Lizenzanforderungen. Dennoch ist es aus unternehmerischer Sicht nicht empfehlenswert ´ absichtlich überladen zu fahren ` da dies zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen kann und das Geschäftsmodell beeinträchtigen könnte.

Um Strafen für Überladungen zu vermeiden, sollte das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs immer eingehalten werden. Es ist ratsam, das Gewicht der Ladung vorab zu überprüfen und bei Bedarf eine Teillieferung oder ein größeres Fahrzeug in Erwägung zu ziehen. Eine genaue Kenntnis der geltenden Verkehrs- und Gewichtsvorschriften und auch eine regelmäßige Wartung der Fahrzeuge können ähnlich wie dazu beitragen, potenzielle Strafen zu vermeiden.






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