Regelungen zur Durchführung der praktischen Fahrprüfung in verschiedenen Städten
Darf der Prüfer bei der praktischen Fahrprüfung verlangen, dass man in einer anderen Stadt fährt? Gemäß §17 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist die praktische Prüfung an den durch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde zugelassenen Prüforten und deren Umgebung abzulegen. Der Bewerber sollte die Prüfung an seinem Wohnort oder an einem Ort absolvieren, der im Zusammenhang mit seiner Ausbildung, seinem Studium oder seiner Arbeit steht.