Ab wann gilt ein Grundstück als Waldgrundstück?
Ab welchem Zeitpunkt wird ein Grundstück offiziell als Waldgrundstück betrachtet und gelten dann Bauverbote? Gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen? Ein Grundstück wird offiziell als Waldgrundstück betrachtet, wenn es eine bestimmte Größe überschreitet und mit Forstpflanzen bestockt ist. Nach §2 des Bundeswaldgesetzes wird als Wald im Sinne dieses Gesetzes jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche definiert.