Ab wann gilt ein Grundstück als Waldgrundstück?

Ab wann wird ein Grundstück offiziell als Waldgrundstück anerkannt und welche Bestimmungen gelten dafür?

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Ein Grundstück wird offiziell als Waldgrundstück eingeordnet, wenn es spezifische Bedingungen erfüllt. Dies geschieht in der Regel durch die Bestockung mit Forstpflanzen. Gemäß §2 des Bundeswaldgesetzes wird der Wald als jede Grundfläche definiert die mit Forstpflanzen bewachsen ist. Dies schließt ebenfalls kahlgeschlagene Flächen, Waldwege und auch Sicherungsstreifen mit ein. Diese Regeln sind klar formuliert – dennoch bleibt es oft unklar. Ihre Anwendung hängt von der Größe des Grundstücks ab.

Kleine Flächen – etwa Baumgruppen oder Weihnachtsbaumkulturen – gelten nicht als Wald im juristischen Sinne. Eigentümer müssen bei der Umwandlung von Flächen sorgfältig vorgehen. Ein Antrag zur Genehmigung ist erforderlich um auf landwirtschaftlichem Boden Forstpflanzen anzubauen. Nur nach Erhalt dieser Genehmigung wird eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen. Dies gibt dem Grundstück den Status eines Waldgrundstücks.

In Deutschland sind die Gesetze über den Baubereich streng. Doch es gibt auch Spielräume. Eine Alm beispielsweise die zur Verwendung Tiere gedacht ist kann mit Bäumen bewachsen werden wenn der Eigentümer dies zulässt. Hier entsteht ein Konflikt zwischen dem Eigenschaftsrecht des Grundeigentümers und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Dies ist ein besonders heikles Thema da der Gesetzgeber in solchen Fällen kaum handeln kann.

Das Thema Bauverbot ist komplex. Oft wird angenommen – dass es nur für Waldflächen gilt. Das ist nicht ganz richtig. Der Schutz von größeren Bäumen gilt universal. Die Fällung dieser Bäume erfordert eine Genehmigung. Gefährdungen sind Ausnahmen die auch Blessuren für Baumbesitzer mit sich bringen können. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Diese Schutzbestimmungen unterliegen der deutschen Verwaltung die für viele als übertrieben gilt.

Kritiker der Umweltgesetze argumentieren oft: Dass eine differenzierte Betrachtung notwendig sei. Der natürliche Kreislauf der Pflanzen könnte auch durch menschliches Eingreifen sinnvoller gestaltet werden. Ein einzelner alter Baum könnte durch ein oder zwei jüngere Exemplare ersetzt werden die von der Natur besseren Schutz erhalten. Ein vernünftiger Umgang wird gefordert.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass ein Grundstück als Waldgrundstück gilt wenn es eine bestimmte Dimension hat und mit forstlichen Pflanzen bewachsen ist. Eine offizielle Genehmigung zur Umwandlung ist unabdingbar. Auch eine nachträgliche Grundbucheintragung ist notwendig um das Grundstück identisch auszuweisen. Zudem haben diese Regelungen weitreichende Implikationen auf das Betreten von Waldflächen. Alle Baumaßnahmen und Fällungen unterliegen strengen Vorschriften die nicht nur beim Wald, allerdings auch bei Neupflanzungen relevant sind.






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