Ab wann gilt ein Grundstück als Waldgrundstück?
Ab wann wird ein Grundstück offiziell als Waldgrundstück anerkannt und welche Bestimmungen gelten dafür? Ein Grundstück wird offiziell als Waldgrundstück eingeordnet, wenn es spezifische Bedingungen erfüllt. Dies geschieht in der Regel durch die Bestockung mit Forstpflanzen. Gemäß §2 des Bundeswaldgesetzes wird der Wald als jede Grundfläche definiert, die mit Forstpflanzen bewachsen ist. Dies schließt auch kahlgeschlagene Flächen, Waldwege sowie Sicherungsstreifen mit ein.