Rechtliche Verpflichtungen des Züchters bei einem kranken Hund nach dem Kauf
Ist der Züchter gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die tierärztliche Behandlung eines kranken Hundes zu übernehmen, auch wenn der Kaufvertrag keine Reklamation vorsieht? Ja, der Züchter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für die tierärztliche Behandlung eines kranken Hundes zu übernehmen, wenn die Erkrankung genetisch bedingt oder auf eine mangelhafte Aufzucht zurückzuführen ist.