Unzureichende Pausenregelung in der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau
Sind die Pausenregelungen während der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau gesetzlich korrekt? In der Ausbildung als Einzelhandelskauffrau hast du das Recht auf angemessene Pausenzeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Nach 6 Stunden Arbeit steht dir eine 30-minütige Pause zu, die am Stück genommen werden muss. Bei 8 Stunden Arbeit sind sogar 1 Stunde Pause vorgesehen. Die Pausenregelungen, die du während deiner Ausbildung erlebt hast, sind demnach nicht gesetzeskonform.