Ausziehen aus einer Wohngruppe unter 18
Hat jemand das Recht, unter 18 aus einer Wohngruppe auszuziehen? Ja, grundsätzlich hat man das Recht, unter 18 aus einer Wohngruppe auszuziehen, wenn man dies für notwendig hält. In diesem Fall, wo eine Ausbildung in einem anderen Ort mit Schichtarbeit ansteht, kann es sinnvoll sein, zu überlegen, ob ein Auszug die beste Lösung wäre. Es ist wichtig, mit dem Jugendamt darüber zu sprechen und Druck auszuüben, damit Maßnahmen ergriffen werden.