Kaputtes Schuleigentum gefunden - Wer muss bezahlen?
Ist es erlaubt, dass ein Schüler für kaputtes Schuleigentum bezahlen muss, auch wenn er es nicht mutwillig beschädigt hat? Nein, der Schüler muss in den meisten Fällen nicht für kaputtes Schuleigentum bezahlen. Nur wenn der Schüler den Gegenstand mutwillig zerstört hat und dabei vom Lehrer beobachtet wurde, kann die Schule eine Zahlung verlangen. Ansonsten ist die Schule in der Regel versichert und trägt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Gegenstands.