Versetzungsregelung in NRW: Darf ich in die Nachprüfung?
Unter welchen Bedingungen ist eine Nachprüfung in Nordrhein-Westfalen möglich und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In Nordrhein-Westfalen gelten spezifische Regelungen für die Zulassung zur Nachprüfung und die Versetzung in die nächsthöhere Klasse. Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I § 27 sind bestimmte Versetzungsbestimmungen für das Gymnasium festgelegt.