Ist der Verzehr von abgelaufenem Gebäck unbedenklich?
Kann man abgelaufenes Gebäck bedenkenlos essen? In der Regel ist der Verzehr von abgelaufenem Gebäck unbedenklich, solange es noch gut aussieht und nicht komisch riecht oder schmeckt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln gibt lediglich an, bis wann der Hersteller die Qualität und den Geschmack des Produkts garantieren kann. Es bedeutet nicht, dass das Gebäck genau an diesem Datum ungenießbar wird.