Verwendung eines Blindenstocks im Gefängnis beim Freigang
Darf ein Blinder im Gefängnis beim Freigang einen Blindenstock verwenden? Diese Frage ist mehr als nur theoretischer Natur. Tatsächlich wird diese Praxis durch gesetzliche Rahmenbedingungen gestützt. Gemäß § 59 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) dürfen Gefangene Hilfsmittel erhalten. Dazu zählen auch Blindenstöcke. Sie sind unverzichtbare Hilfen für blinde oder sehbehinderte Menschen.